Bau der Nahwärmezentrale für das Baugebiet Eschenbach


Daten angezeigt aus Sitzung:  55. Marktgemeinderat, 06.12.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 55. Marktgemeinderat 06.12.2019 ö 4

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

In der vergangenen Gemeinderatssitzung wurde beschlossen, dass die Firma Naturstrom zwei Doppelhausbauplätze im Baugebiet Kirchsteigfeld zur Verfügung gestellt bekommt (in Erbpacht), um ein provisorisches Heizkraftwerk zu errichten, dass die Wärmeversorgung des Baugebietes sicherstellen soll.

Weiterhin wurde beschlossen, dass diese Fläche nur so lange in Anspruch genommen werden soll, bis die Ortsumgebung Eschenbach gebaut und die eigentlich für die Nahwärme vorgesehene Fläche tatsächlich zur Verfügung steht.

Die Firma Naturstrom hat nun mitgeteilt, dass der Bau eines provisorischen Heizkraftwerkes und dessen spätere Umsetzung zusätzliche Kosten in Höhe von ca. 280.000 € netto bedeutet, die in irgendeiner Form auf die Anschlussnehmer umgelegt werden müssen.

Daher hatte die Firma vorgeschlagen, dass Heizwerk dauerhaft auf den Doppelhausgrundstücken zu belassen und es nicht als Provisorium, sondern als Dauerlösung auszulegen.

Vor diesem Hintergrund wurde die Verwaltung beauftragt noch einmal zu prüfen, ob die ursprünglich geplante Versorgungsfläche, die sich aktuell noch nördlich der Staatsstraße befindet, nicht doch bereits bebaut werden kann, auch wenn die Ortsumgehung noch nicht realisiert wurde, um das Heizwerk bereits jetzt außerhalb des Baugebietes bauen zu können.

Die Verwaltung hat deshalb noch einmal Kontakt mit dem staatlichen Bauamt aufgenommen und kurzfristig eine positive Rückmeldung erhalten. Das staatliche Bauamt würde dem Bau der Heizzentrale an der gewünschten Stelle unter Auflagen zustimmen, wenn dies den Bau der Ortsumgehung nicht wesentlich beeinträchtigt.

Die Fa. Naturstrom begrüßte diese positive Entwicklung und erläuterte die Planungen für den Neubau einer modernen und optisch ansprechenden Heizzentrale, die natürlich auch in dieser Form auf der gewünschten Fläche, außerhalb des Baugebietes, errichtet werden kann.

Beschlussvorschlag

1. Der Marktgemeinderat beschließt, dass die Heizzentrale für die Nahwärmeversorgung des Baugebietes Kirchsteigfeld auf Dauer auf den Flst. 74/43 und 74/44, Gemarkung Eschenbach verbleiben darf.
2. Die Fläche soll nicht in Erbpacht weitergegeben, sondern für den regulären (noch festzulegenden) Bauplatzpreis für diesen Zweck verkauft werden. In den Kaufvertrag ist eine Klausel einzuarbeiten, die eine Rückübertragung an den Markt Markt Erlbach bei Bedarf ermöglicht. Außerdem soll die Realisierung des heute vorgestellten Heizkraftwerkes mit einer Bauverpflichtung im Kaufvertrag verankert werden.
3. Der Beschluss Nr. 1 des Tagesordnungspunktes 16, aus der Sitzung des Marktgemeinderates vom 08.11.2019,  wird entsprechend ersetzt.

Beschluss

1. Der Marktgemeinderat beschließt, dass die Heizzentrale für die Nahwärmeversorgung des Baugebietes Kirchsteigfeld auf Dauer auf den Flst. 100 und 101, Gemarkung Eschenbach errichtet werden soll.
2. Die Fläche soll nicht in Erbpacht weitergegeben, sondern für den regulären (noch festzulegenden) Bauplatzpreis für diesen Zweck verkauft werden. In den Kaufvertrag ist eine Klausel einzuarbeiten, die eine Rückübertragung an den Markt Markt Erlbach bei Bedarf ermöglicht. Außerdem soll die Realisierung des heute vorgestellten Heizkraftwerkes mit einer Bauverpflichtung im Kaufvertrag verankert werden.
3. Der Beschluss Nr. 1 des Tagesordnungspunktes 16, aus der Sitzung des Marktgemeinderates vom 08.11.2019, wird entsprechend ersetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.12.2019 08:38 Uhr