Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 "Gewerbepark Lerchenfeld - Nord" und Erschließung des Gewerbegebietes


Daten angezeigt aus Sitzung:  55. Marktgemeinderat, 06.12.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 55. Marktgemeinderat 06.12.2019 ö 8

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

In der vergangenen Gemeinderatssitzung wurde im nichtöffentlichen Teil besprochen, dass der Bebauungsplan Nr. 27 einer Änderung unterzogen werden soll, um die grundsätzliche Aufteilung der Gewerbebauplätze und die Lage der Erschließungsanlagen anzupassen, so dass größere zusammenhängende Bauflächen entstehen und der Erschließungsaufwand etwas reduziert werden kann. Da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, ist es möglich, die Änderung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchzuführen, so dass sich der Planungsaufwand und auch die Verfahrensdauer in Grenzen halten werden.

Der Planentwurf wurde in der Sitzung nochmals erläutert. Der Planentwurf zur ersten Änderung und auch der aktuell gültige Bebauungsplan liegen in der Anlage bei.

Marktgemeinderat Klaus Adelhardt merkt an, dass es sinnvoll wäre, die Stellplätze entlang der Erschließungsstraße auf ca. 3,5 m zu verbreitern,  um reguläre LKW-Stellplätze zu realisieren.

Aus Sicht der Verwaltung wäre das zwar machbar, würde aber die Baukosten der Erschließungsanlagen um einen hohen fünfstelligen Betrag erhöhen. Auch in der Straße am Gewerbepark wurden Stellplätze mit einer Breite von 2,5 m realisiert, die auch von LKW genutzt werden. Bisher hat das aber zu keinen Problemen geführt, auch wenn die LKW teilweise leicht in die Fahrbahn hineinragen. Daher ist eine Verbreiterung der Stellplätze nach Ansicht der Verwaltung nicht zwingend erforderlich oder geboten.

Beschlussvorschlag

1. Der Marktgemeinderat beschließt, dass der Bebauungsplan Nr. 27 „Gewerbegebiet Lerchenfeld – Nord“ seiner ersten Änderung unterzogen werden soll. Die Änderung soll im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB erfolgen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt den vorgelegten Planentwurf weiter auszuarbeiten und damit die Offenlage nach § 3 (2) BauGB und die Beteiligung nach § 4 (2) BauGB durchzuführen.

Beschluss

1. Der Marktgemeinderat beschließt, dass der Bebauungsplan Nr. 27 „Gewerbegebiet Lerchenfeld – Nord“ seiner ersten Änderung unterzogen werden soll. Die Änderung soll im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB erfolgen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt den vorgelegten Planentwurf weiter auszuarbeiten und damit die Offenlage nach § 3 (2) BauGB und die Beteiligung nach § 4 (2) BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 6

Datenstand vom 20.12.2019 08:38 Uhr