Jahresantrag für das Jahr 2020 zur Städtebauförderung
Daten angezeigt aus Sitzung:
55. Marktgemeinderat, 06.12.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Die Verwaltung hat in Rücksprache mit der Städtebauförderung die Bedarfsmitteilung für das Jahr 2020 erarbeitet.
Der Jahresantrag sieht für 2020 förderfähige Kosten in Höhe von etwa 3,3 Millionen Euro vor. Davon sind allein 2,9 Millionen Euro zur Förderung der Baumaßnahme „Sanierung der Hauptstraße“ vorgesehen. Für diese Baumaßnahme werden 2020 zwar kaum noch Kosten anfallen, aber bis heute hat die Städtebauförderung lediglich f
örderfähige Kosten in Höhe von etwa 1,0 Millionen Euro bewilligen und die Förderung (ca. 600.000 €) hierfür auszahlen können, da noch nicht mehr Mittel zur Verfügung standen. Die Bewilligung und Auszahlung der restlichen Fördergelder sollen nach Möglichkeit 2020 erfolgen.
Beschlussvorschlag
Der Vorschlag der Verwaltung für den Jahresansatz für die Städtebauförderung für das Jahr 2020 für das Förderprogramm „Kleinere Städte und Gemeinden“ wird befürwortet. Die entsprechenden Haushaltsmittel sollen für das Haushaltsjahr 2020 eingestellt werden.
Beschluss
Der Vorschlag der Verwaltung für den Jahresansatz für die Städtebauförderung für das Jahr 2020 für das Förderprogramm „Kleinere Städte und Gemeinden“ wird befürwortet. Die entsprechenden Haushaltsmittel sollen für das Haushaltsjahr 2020
eingestellt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.12.2019 08:38 Uhr