Verschiedenes


Daten angezeigt aus Sitzung:  55. Marktgemeinderat, 06.12.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 55. Marktgemeinderat 06.12.2019 ö 13

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

1. Die 1. Bürgermeisterin teilt mit, dass der Markt Wilhermsdorf aktuell einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für den „Solarpark Unterulsenbach“ und die zugehörige Änderung des Flächennutzungsplanes aufstellen lässt. Aktuell finden hierzu die Offenlage und die Behördenbeteiligung statt.
Der Marktgemeinderat hatte sich in einer der vergangenen Sitzungen bereits mit dem Vorhaben befasst und beschlossen, dass keine Einwände erhoben werden, da die Belange des Marktes Markt Erlbach durch das Vorhaben nicht betroffen sind. Die Planung hat sich seitdem nicht wesentlich verändert. Daher wird vorgeschlagen, dass der Markt auch jetzt keine Einwände gegen die Planung erhebt. Dies wird allgemein befürwortet.

2. Marktgemeinderat Matthias Mandel fragt nach, weshalb im Park am Torhaus eine Tanne und kein Laubbaum nachgepflanzt wurde. Die 1. Bürgermeisterin erklärt, dass die gepflanzte Tanne künftig als Weihnachtsbaum am Ortseingang dienen soll und in der Adventszeit geschmückt werden kann.

Marktgemeinderat Mandel möchte auch wissen, wann die Straßenleuchte an der Kreuzung Windsheimer Straße / Hagenhofer Weg erneuert wird. Nach Aussage der Verwaltung wurde die Leuchte umgefahren und der Schadensverursacher ist bekannt und wurde der MDN übermittelt. Die Abwicklung über die Versicherung wird aber offensichtlich leider noch etwas dauern.

3. Marktgemeinderat Wolfgang Stotz bittet um Auskunft, wie der Sachstand zu dem feuchten Sockel an einem Anwesen in der Hauptstraße ist und ob der Markt den Schaden beheben wird. Die Verwaltung erläutert, dass aktuell nicht klar ist, wer tatsächlich für die Behebung des Schadens verantwortlich ist. Es ist zwar richtig, dass das Straßenniveau an dem Anwesen um 16 – 19 cm angehoben wurde, aber die Straße ist zur Mitte hin geneigt, so dass kein Oberflächenwasser zur Fassade hin abgeleitet wird. Außerdem müssen Gebäudesockel grundsätzlich bis zu einer Höhe von 30 cm gegen Wasser abgedichtet werden. Die Abdichtung der Haussockel liegt außerdem in der Verantwortung des jeweiligen Eigentümers. So lange die Schuldfrage nicht geklärt ist, wird hier auch verständlicherweise nichts von der Marktgemeinde übernommen. Die Sache wurde aber vorsorglich der Haftpflichtversicherung gemeldet. Diese wird die Sache voraussichtlich durch einen unabhängigen Gutachter untersuchen und einschätzen lassen.

4. Marktgemeinderätin Christine Hildner bedankt sich im Namen der Dorfgemeinschaft Altziegenrück dafür, dass die Pflasterarbeiten am Milchhaus so schnell und unkompliziert erledigt wurden. Das Gemeinschaftshaus hat dadurch enorm an Attraktivität gewonnen. Am 22.12. wird ein Fest zur Wintersonnenwende im Milchhaus stattfinden. Die Mitglieder des Marktgemeinderates sind hierzu herzlich eingeladen.

5. Die 1. Bürgermeisterin bedankt sich beim Marktgemeinderat und den Ortssprechern für die gute und konstruktive Zusammenarbeit im vergangenen Jahr und gibt einen kurzen Rückblick über die Maßnahmen, die 2019 gemeinsam durch die Entscheidungen des Marktgemeinderates und die Arbeit der Verwaltung realisiert werden konnten und einen Ausblick auf die Maßnahmen die 2020 anstehen. Sie wünscht allen Mitgliedern des Marktgemeinderates, den Ortssprechern und den Mitarbeitern der Verwaltung ein gesegnetes Weihnachtsfest und einen guten Start in das neue Jahr.

6. Markgemeinderätin Brigitte Hegendörfer bedankt sich für die gute Zusammenarbeit bei den Mitgliedern des Marktgemeinderates, den Ortssprechern, der 1. Bürgermeisterin, der Verwaltung, sowie allen Ehrenamtlichen und Vereinen, für die gute Zusammenarbeit im Jahr 2019.

Datenstand vom 20.12.2019 08:38 Uhr