Antrag auf Aufstellung einer Innenbereichssatzung für den Ortsteil Eschenbach


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschuss, 19.11.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 19.11.2019 ö 10

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Einige Eigentümer möchten zwischen der Straße Kirchsteig und der Bahnlinie ein Grundstück erwerben und darauf ein oder zwei Wohnhäuser errichten. Die betreffende Fläche liegt aber im Außenbereich und ist daher aktuell nicht bebaubar und momentan auch nicht erschlossen. Die Fläche ist in der Anlage dargestellt.

Der aktuelle Eigentümer (der die Fläche verkaufen möchte) hat daher angefragt, ob die Fläche in den Ortsbereich mit einbezogen werden kann.

Eine Entwicklung der Fläche wäre über eine Innenbereichssatzung denkbar, wenn die Erschließung gesichert wird. Zur Sicherung der Erschließung ist folgendes erforderlich:

1. Ausbau des bisher kaum befestigten Zufahrtsweges zu einer öffentlichen Erschließungsstraße (Mindestbreite 4,75 m), da der Weg auch von breiteren landwirtschaftlichen Fahrzeugen genutzt wird) mit entsprechendem Unterbau, Straßenentwässerung, Randeinfassung, Rinnen und Beleuchtung, so dass diese als öffentliche Straße gewidmet werden kann.

2. Bau der erforderlichen öffentlichen Entwässerungskanäle mit einer Länge von ca. 50 m und die zugehörigen Schächte für den Mischwasserkanal nach den Vorgaben des Abwasserzweckverbandes

3. Bau einer Wasserleitung mit ca. 70 m Länge mit Hydranten und Schiebern nach den Vorgaben des Wasserzweckverbandes

Die oben genannten Kosten müssten im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages (Erschließungsvertrag) durch die künftigen Eigentümer übernommen werden. Zusätzlich müssten diese auch die Aufstellung der Innenbereichssatzung beauftragen und auch die notwendigen Ausgleichsflächen bereitstellen und herstellen.

Die Gesamtkosten für die genannten Punkte dürften sich auf einen sehr hohen fünf- oder eventuell auch einen niedrigen sechsstelligen Betrag summieren. Hierzu kommen auch noch die Herstellungsbeiträge, die von den beiden Zweckverbänden verlangt werden, so dass die Bauplatzflächen in Summe sicher nicht günstiger sein werden, als im Baugebiet Kirchsteigfeld.

Beschlussvorschlag

1. Der Bauausschuss beschließt, dass für den östlichen Teil des Flst.  63, Gemarkung Eschenbach, eine Innenbereichssatzung nach § 34 (4) Satz 1 Nr. 3 BauGB aufgestellt werden soll. Auch das Flst. 61, Gemarkung Eschenbach soll, soweit erforderlich, in den Geltungsbereich mit einbezogen werden.
2. Der Aufstellungsbeschluss wird unter dem Vorbehalt gefasst, dass sich die künftigen Eigentümer in einem städtebaulichen Vertrag (Erschließungsvertrag) gegenüber dem Markt und den beiden Zweckverbänden bereiterklären, die von der Verwaltung aufgeführten Erschließungsanlagen auf eigene Kosten herzustellen und auch die Kosten des Verfahrens (z.B. Innenbereichssatzung, Gutachten, Ausgleichsflächen…) zu tragen.
3. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt den städtebaulichen Vertrag zu unterzeichnen. Die beiden Zweckverbände sollen hinsichtlich der Erschließung mit Wasser und Abwasser mit eingebunden werden.
4. Der Entwurf für die Innenbereichssatzung soll erarbeitet und zur Entscheidung über die Offenlage vorgelegt werden.

Beschluss

1. Der Bauausschuss beschließt, dass für den östlichen  Teil des Flst.  63, Gemarkung Eschenbach, eine Innenbereichssatzung nach § 34 (4) Satz 1 Nr. 3 BauGB aufgestellt werden soll. Auch das Flst. 61, Gemarkung Eschenbach soll, soweit erforderlich, in den Geltungsbereich mit einbezogen werden.
2. Der Aufstellungsbeschluss wird unter dem Vorbehalt gefasst, dass sich die künftigen Eigentümer in einem städtebaulichen Vertrag (Erschließungsvertrag) gegenüber dem Markt und den beiden Zweckverbänden bereiterklären, die von der Verwaltung aufgeführten Erschließungsanlagen auf eigene Kosten herzustellen und auch die Kosten des Verfahrens (z.B. Innenbereichssatzung, Gutachten, Ausgleichsflächen…) zu tragen.
3. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt den städtebaulichen Vertrag zu unterzeichnen. Die beiden Zweckverbände sollen hinsichtlich der Erschließung mit Wasser und Abwasser mit eingebunden werden.
4. Der Entwurf für die Innenbereichssatzung soll erarbeitet und zur Entscheidung über die Offenlage vorgelegt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.12.2019 08:48 Uhr