Erfrischungsgeld für die Wahlhelfer bei der Kommunalwahl


Daten angezeigt aus Sitzung:  56. Marktgemeinderat, 07.02.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 56. Marktgemeinderat 07.02.2020 ö 9

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Abwicklung der Kommunalwahl am Sonntag, den 15. März 2020 erfordert von allen Beteiligten einen erhöhten Arbeitsaufwand im Vergleich zu anderen Wahlen. Insbesondere dauert die Ermittlung der Ergebnisse meist mehrere Stunden. In den meisten Stimmbezirken ist davon auszugehen, dass die Auszählung des Kreistags erst am Montag durchgeführt wird. Dadurch entstehen den Wahlhelfern auch Aufwendungen für Verpflegung.
Auch im Vorfeld der Wahl ist nicht zuletzt bedingt durch den Einsatz eines EDV-Auszählungsprogrammes mit einem erhöhten Schulungsaufwand zu rechnen.
Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung vor, die Entschädigung für die Wahlhelfer für die anstehende Kommunalwahl auf 50 Euro pro Einsatztag festzusetzen. Hierin inbegriffen ist auch die Teilnahme an den Schulungen in der Woche vor der Wahl.  Das Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim trägt, da es sich um eine verbundene Wahl handelt, die Hälfte der entstehenden Kosten.
Außerdem sollen den Wahlvorständen und Briefwahlvorständen alkoholfreie Getränke bereitgestellt werden.

Des Weiteren schlägt die Verwaltung vor, für eine mögliche Stichwahl des Landrats am Sonntag, den 29. März 2020 ein Erfrischungsgeld in Höhe von 30 Euro festzusetzen.

Beschlussvorschlag

1. Der Marktgemeinderat beschließt, die Entschädigung für die Wahlhelfer für die anstehende Kommunalwahl auf 50 Euro pro Einsatztag festzusetzen.
2. Der Marktgemeinderat beschließt, für eine mögliche Stichwahl des Landrats am Sonntag, den 29. März 2020 ein Erfrischungsgeld in Höhe von 30 Euro festzusetzen.

Beschluss

1. Der Marktgemeinderat beschließt, die Entschädigung für die Wahlhelfer für die anstehende Kommunalwahl auf 50 Euro pro Einsatztag festzusetzen.
2. Der Marktgemeinderat beschließt, für eine mögliche Stichwahl des Landrats am Sonntag, den 29. März 2020 ein Erfrischungsgeld in Höhe von 30 Euro festzusetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.03.2020 13:20 Uhr