Bauantrag zur Erweiterung einer bestehenden Gerätehalle in Kotzenaurach
Daten angezeigt aus Sitzung:
Bau- und Umweltausschuss, 18.02.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Am Ortseingang von Kotzenaurach (von Mosbach her komm
end) steht linker Hand eine kleine Gerätehalle. Der Eigentümer dieser Halle plant einen Erweiterungsbau.
Da sich das Bauvorhaben im Außenbereich befindet, ist der Vorgang nach der Geschäftsordnung dem Bauausschuss zur Entscheidung vorzulegen.
Da das Vorhaben keine landwirtschaftliche Privilegierung nach § 35 (1) BauGB hat, ist es als sogenanntes sonstiges Vorhaben nach § 35 (2) BauGB zu beurteilen.
Demnach ist es nur zulässig, wenn es keine öffentlichen Belange beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.
Da (auch nach Aussage des Landratsamtes) keine öffentlichen Belange durch das Vorhaben beeinträchtigt werden und die notwendige Erschließung gesichert ist, kann das Vorhaben zugelassen werden.
Beschlussvorschlag
Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB, zur Erweiterung einer Gerätehalle auf dem Flst. 35, Gemarkung Kotzenaurach, wird erteilt.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB, zur Erweiterung einer Gerätehalle auf dem Flst. 35, Gemarkung Kotzenaurach, wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 19.03.2020 13:12 Uhr