Genehmigung nach der BImSchV für die Erweiterung einer bestehenden Biogasanlage im Altziegenrück


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschuss, 18.02.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 18.02.2020 ö 4.2

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Um den Anforderungen des EEG künftig gerecht werden zu können, muss Betreiber der bestehenden Biogasanlage in Altziegenrück seine Anlage erweitern, so dass er künftig mit seiner Anlage den Spitzenlastbedarf in den Zeiten abdecken kann, in denen wenig Wind- und Sonnenstrom zur Verfügung steht. Bisher hatte die Anlage eine elektrische Leistung von 380 KW und nun soll eine weitere Anlage mit 430 KW elektrischer Leistung zusätzlich gebaut werden, um bei Bedarf kurzfristig eine entsprechend höhere Spitzenleistung erzeugen und einspeisen zu können. Die durchschnittliche elektrische Leistung der Gesamtanlage bei Grundlast beträgt weiterhin 380 KW. Die Gesamtfeuerungsleistung (thermisch und elektrische Leistung) der Anlage steigt durch die Umbaumaßnahmen rechnerisch von 986 KW auf 2081 KW. Durch diese Leistungserhöhung fällt die Anlage nun unter die nach § 4 BImSchG genehmigungsbedürftigen Anlagen.

Um die Anlage betreiben zu können sind jährlich ca. 10.600 m³ Gülle und Festmist, sowie ca. 3.400 m³ Mais, Getreide und Grasschnitt erforderlich. Der Anteil der eingesetzten Gülle/Festmist beläuft sich damit auf ca. 76 %.

Das Vorhaben befindet sich im unbeplanten Außenbereich nach § 35 BauGB und zählt zu den privilegierten Vorhaben, da die Biogasanlage dem bestehenden Tierhaltungsbetrieb dient, in einem räumlich funktionalen Zusammenhang damit steht, die eingesetzte Biomasse überwiegend aus dem Betrieb stammt und die Kapazität der Anlage zur Gaserzeugung bei unter 2,3 Millionen Normkubikmeter Biogas pro Jahr liegt (Insgesamt ca. 1.621.000 Normkubikmeter Biogas/a).

Da die erforderliche Erschließung gesichert ist, ist das Bauvorhaben planungsrechtlich zulässig.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB, zur Erweiterung der bestehenden Biogasanlage auf den Flst. 501 und 609, Gemarkung Eschenbach, wird erteilt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB, zur Erweiterung der bestehenden Biogasanlage auf den Flst. 501 und 609, Gemarkung Eschenbach, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.03.2020 13:12 Uhr