Abbruch von Nebengebäuden im Innenort (mit OT)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschuss, 18.02.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 18.02.2020 ö 8

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Das ehemalige Bauhofgebäude an der Flurstraße (im Volksmund auch „Hummelstall“ genannt) wurde seit vielen Jahren als Obdachlosenunterkunft genutzt. Das Gebäude ist inzwischen jedoch in einem so schlechten Zustand, dass die beiden dort untergebrachten Obdachlosen in einer anderen Unterkunft untergebracht werden mussten.

Nachdem das Gebäude nun leer steht und eine Sanierung nicht wirtschaftlich ist, würde es aus Sicht der Verwaltung Sinn machen, das Gebäude abzubrechen. Die Kosten für den Abbruch und Entsorgung belaufen sich ca. auf 20.000 €. Diese Kosten werden voraussichtlich mit 60 % bezuschusst.

Die verschiedenen Nachnutzungsmöglichkeiten der Fläche sollen bei einem Ortstermin vor der Sitzung erläutert werden.

Nach dem Abbruch sind drei Varianten der Nachnutzung denkbar:

1. Einrichtung von Stellplätzen die an die Anlieger vermietet werden können.

2. Verkauf der Fläche (oder einer Teilfläche) an einen der angrenzenden Eigentümer

3. Tausch von Grundstücksflächen mit den angrenzenden Eigentümern,  um eine Wegeverbindung zwischen der Flurstraße in Richtung Weed realisieren zu können.

Aus Sicht der Verwaltung sind die Varianten 1 und 3 die sinnvollsten Optionen. Für die Variante 1 spricht der große Bedarf an Stellplätzen im Innenort und die Variante 3 würde die Einrichtung einer sinnvollen öffentlichen Wegeverbindung in Ost-West-Richtung (siehe beiliegende Pläne) ermöglichen, die bereits im städtebaulichen Rahmenplan eingetragen ist. Zunächst sollte die Variante 3 versucht werden, da hiervon eine breitere Öffentlichkeit profitieren würde.

Der Abbruch der alten Gebäude und auch die Anlage von Stellplätzen oder der Wegeverbindung wären mit Mitteln der Städtebauförderung förderfähig.

Beschlussvorschlag

1.  Die alten Gebäude auf dem Flst. 179, Gemarkung Markt Erlbach, sollen abgebrochen werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Arbeiten auszuschreiben und die Zustimmung der Städtebauförderung vorausgesetzt, an den wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben.

2. Das Flst. 179, Gemarkung Markt Erlbach, soll anteilig als Tauschland verwendet werden um eine öffentliche Wegeverbindung zwischen der Flurstraße und dem Weg auf dem Flst. 803, Gemarkung Markt Erlbach, zu realisieren. Die 1. Bürgermeisterin wird ermächtigt die entsprechenden Tauschverträge abzuschließen. Eventuelle Mehrzuteilungen sollen zum aktuellen Bodenrichtwert in Geld ausgeglichen werden. Der Wert von zu entschädigenden Nebengebäuden oder anderen Anlagen, die für eine Wegeverbindung zu beseitigen sind soll von Verwaltung geschätzt und in den Notarverträgen eingearbeitet werden.

3. Wenn die Einrichtung einer Wegeverbindung nicht möglich ist, dann soll das Flst. 179, Gemarkung Markt Erlbach, zum Bau von Stellplätzen vorgesehen werden. Die Verwaltung wird beauftragt hierfür eine Planung und Kostenschätzung zu erarbeiten und diese dem Bauausschuss vorzulegen.

Beschluss

1.  Die alten Gebäude auf dem Flst. 179, Gemarkung Markt Erlbach, sollen abgebrochen werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Arbeiten auszuschreiben und die Zustimmung der Städtebauförderung vorausgesetzt, an den wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben.
2. Über die weitere Nutzung des Areals soll nach Abschluss der Abbrucharbeiten entschieden werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.03.2020 13:12 Uhr