Geänderter Bauantrag zur Umnutzung einer vorhandenen Produktionshalle in eine Moschee


Daten angezeigt aus Sitzung:  57. Marktgemeinderat, 06.03.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 57. Marktgemeinderat 06.03.2020 ö 5

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 19. November 2019 den oben genannten Bauantrag behandelt und das Einvernehmen dazu, entgegen dem Vorschlag der Verwaltung, verweigert.
Das Landratsamt hat sich mit dem Bauantrag befasst und zur Klärung einen Anhörungstermin durchgeführt, bei dem der Antragsteller und auch die Marktgemeinde ihre Beweggründe noch einmal darlegen konnten.
Die Verwaltung erläuterte dabei die Haltung des Bauausschusses und auch dessen Bedenken gegen das Bauvorhaben.

Das Landratsamt teilte mit, dass zwar die Voraussetzungen zur Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens vorliegen, dass es aber für alle Seiten besser wäre, wenn eine einvernehmliche Lösung gefunden wird.
Als Kompromiss wurde daher vom Landratsamt vorgeschlagen, dass der Antragsteller auf den Bau des geplanten Minaretts verzichtet und der Marktgemeinderat den so geänderten Bauantrag noch einmal behandelt.

Die geänderten Antragsunterlagen sind im Ratsinformationssystem hinterlegt.

Dr. Birgit Kreß geht noch einmal auf die Thematik der fehlenden Parkplätze ein, die letztendlich zum ablehnenden Beschluss des BUA geführt hat. Eine Vorgabe, eine bestimmte Anzahl an Parkflächen auszuweisen, ist aus baurechtlicher Sicht nicht möglich.

Georg Zeilinger möchte wissen, wie lange der gefasste Beschluss Bestand hat. Dieser gilt so lange, bis ein neuer Bauantrag (jetzt geschehen) eingereicht wird und ein neuer Beschluss gefasst wird.

Klaus Adelhardt bleibt bei seiner ablehnenden Haltung, da er als direkt betroffener Anlieger mit einem benachbarten Grundstück die erforderliche Anzahl an Parkplätzen weiterhin als zu gering ansieht. Im Anschluss entwickelt sich eine Grundsatzdiskussion über das Parkverhalten in Markt Erlbach und die Einhaltung von Haltverboten.

Beschlussvorschlag

Zu dem geänderten Bauantrag zur Umnutzung einer vorhandenen Produktionshalle zu einer Moschee (ohne Minarett) wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt. Die für die Art der baulichen Nutzung erforderliche Ausnahme nach § 8 (3) BauNVO wird erteilt.

Beschluss

Zu dem geänderten Bauantrag zur Umnutzung einer vorhandenen Produktionshalle zu einer Moschee (ohne Minarett) wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt. Die für die Art der baulichen Nutzung erforderliche Ausnahme nach § 8 (3) BauNVO wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 6

Datenstand vom 19.06.2020 10:36 Uhr