Antrag auf Nutzung des Stifterzimmers im Bürgerhaus durch die evangelische Bücherei


Daten angezeigt aus Sitzung:  57. Marktgemeinderat, 06.03.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 57. Marktgemeinderat 06.03.2020 ö 7

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die evangelische Bücherei, vertreten durch Frau Beate Pfänder, hat mit undatiertem Schreiben die dauerhafte Nutzung des Stifterzimmers im Bürgerhaus. Das Schreiben ist im RIS hinterlegt.
Hintergrund für diese Anfrage ist eine Erweiterung des Angebotes im Hinblick auf den sogenannten „Dritten Ort“. Hierbei handelt es sich um eine Begegnungsstätte und einen Ort der Kommunikation von Personen unterschiedlicher Klientel.
Solche Orte werden bezuschusst, wenn nachfolgende drei Kriterien erfüllt sind:
1) Medien-Erneuerungsfaktor (erfüllt)
2) Unterschiedliche Veranstaltungen (erfüllt)
3) Räumliches Angebot zum Verweilen

Zur Erfüllung dieses dritten Kriteriums ist eine dauerhafte und nachhaltige Raumnutzung erforderlich. Diese wäre mit der Belegung des Stifterzimmers gegeben. Die Verwaltung begrüßt diesen Antrag und spricht sich für eine Belegung des Stifterzimmers durch die evangelische Bücherei aus.

Das Zimmer müsste weiterhin sinnvoll möbliert werden. Angedacht ist die Anschaffung eines Kindesofas, kleiner Stühle und kleiner Tische, um eine Kinderbuch-Leseecke zu errichten.
Aus Sicht der Verwaltung sollte hierfür ein Betrag in Höhe von 2.500,00 Euro im Haushalt der Stiftung angesetzt werden.

Auf Nachfrage von Klaus Adelhardt erklärt Dr. Birgit Kreß, dass der Tisch, der sich im Moment im Stifterzimmer befindet, in einem anderen Raum untergebracht wird.

Beschlussvorschlag

1) Der Marktgemeinderat beschließt in seiner Funktion als Stiftungsverwalter, das Stifterzimmer dauerhaft der evangelischen Bücherei für die Errichtung eines „Dritten Ortes“ zur Verfügung zu stellen.
2) Der Marktgemeinderat beschließt in seiner Funktion als Stiftungsverwalter, die Anschaffung von entsprechendem Mobiliar mit 2.500,00 Euro zu bezuschussen. Der Betrag soll im Haushalt der Stiftung für das Jahr 2020 bereitgestellt werden.

Beschluss

1) Der Marktgemeinderat beschließt in seiner Funktion als Stiftungsverwalter, das Stifterzimmer dauerhaft der evangelischen Bücherei für die Errichtung eines „Dritten Ortes“ zur Verfügung zu stellen.
2) Der Marktgemeinderat beschließt in seiner Funktion als Stiftungsverwalter, die Anschaffung von entsprechendem Mobiliar mit 2.500,00 Euro zu bezuschussen. Der Betrag soll im Haushalt der Stiftung für das Jahr 2020 bereitgestellt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.06.2020 10:36 Uhr