Bestellung eines Kassenverwalters und eines stellvertretenden Kassenverwalters


Daten angezeigt aus Sitzung:  57. Marktgemeinderat, 06.03.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 57. Marktgemeinderat 06.03.2020 ö 8

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Im Rahmen einer Prüfung  wurde festgestellt, dass Frau Andrea Eber nicht per Beschluss des Marktgemeinderates zur Kassenverwalterin bestellt ist. Frau Eber nimmt die Aufgabe der Kassenverwalterin bereits seit April 2015 wahr.
Nach Artikel 100 Absatz 2 GO sind die Kassenverwalter und Stellvertreter durch den Marktgemeinderat zu bestellen. 
Es wird daher vorgeschlagen, Frau Andrea Eber rückwirkend ab 01.04.2015 zur Kassenverwalterin zu bestellen.

Frau Anastasia Wirth ist bisher ebenfalls nicht offiziell per Beschluss des Marktgemeinderates zur stellvertretenden Kassenverwalterin bestellt.
Es wird daher vorgeschlagen, Frau Anastasia Wirth zum 03.02.2020 zur stellvertretenden Kassenverwalterin zu bestellen.

Beschlussvorschlag

1) Frau Andrea Eber wird rückwirkend zum 01.04.2015 zur Kassenverwalterin bestellt.
2) Frau Anastasia Wirth wird ab dem 03.02.2020 zur stellvertretenden Kassenverwalterin bestellt.
3) Alle bisherigen Ernennungen werden zurückgenommen.

Beschluss

1) Frau Andrea Eber wird rückwirkend zum 01.04.2015 zur Kassenverwalterin bestellt.
2) Frau Anastasia Wirth wird ab dem 03.02.2020 zur stellvertretenden Kassenverwalterin bestellt.
3) Alle bisherigen Ernennungen werden zurückgenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.06.2020 10:36 Uhr