Genehmigung nach dem BImSchG und Baugenehmigung für die Errichtung eines Zwischenlagers für mineralische Baustoffmassen am Lerchenfeld


Daten angezeigt aus Sitzung:  58. Marktgemeinderat, 30.04.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 58. Marktgemeinderat 30.04.2020 ö 7

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Firma Adelhardt plant die Erweiterung ihrer Lagerkapazitäten für mineralische Baustoffmassen (Erde, Steine, Bauschutt, Recyclingmaterial) und möchte hierzu mehrere zusätzliche Schuttgutboxen auf einer Fläche von ca. 1000 m² anlegen. Laut Antragsunterlagen sollen hier ca. 1.500 t Material gelagert werden und es wird mit einem jährlichen Gesamtumschlag von ca. 5.600 t gerechnet. Die Antragsunterlagen werden in der Sitzung vorgelegt.

Das Vorhaben bedarf neben der Baugenehmigung auch der Genehmigung nach dem BImSchG, daher wird es dem Marktgemeinderat zur Entscheidung vorgelegt.

Aus Sicht der Verwaltung ist mit der Steigerung der Lagerkapazität auf der Betriebsfläche auch eine erhöhte Anzahl von LKW-Fahrten zu erwarten, diese findet aber nicht während der Ruhezeiten statt und dürfte sich auf das Jahr hin verteilen, so dass in der Regel nur wenige zusätzliche LKW-Fahrten pro Tag zu erwarten sind.

Die von der Lagerfläche ausgehende zusätzliche Staubentwicklung ist nach Aussage der Antragsunterlagen moderat und im Verlauf der vorherrschenden Hauptwindrichtung befinden sich keine besonders empfindlichen Nutzungen in direkter Nachbarschaft. Daher kann das Einvernehmen zu dem Bauvorhaben aus Sicht der Verwaltung erteilt werden.
Eine Erweiterung des Schredderns der Baustoffe ist nicht Bestandteil des Antrags.

Beschlussvorschlag

1. Das gemeindliche Einvernahmen nach § 36 BauGB zum Bau einer Zwischenlagerfläche für nichtgefährliche Abfälle (mineralische Abfälle) auf dem Flst. 777, Gemarkung Markt Erlbach, wird erteilt.
2. Im Rahmen des zugehörigen Verfahrens nach dem BImSchG werden keine Einwände gegen das Vorhaben erhoben.

Beschluss

1. Das gemeindliche Einvernahmen nach § 36 BauGB zum Bau einer Zwischenlagerfläche für nichtgefährliche Abfälle (mineralische Abfälle) auf dem Flst. 777, Gemarkung Markt Erlbach, wird erteilt.
2. Im Rahmen des zugehörigen Verfahrens nach dem BImSchG werden keine Einwände gegen das Vorhaben erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.06.2020 11:19 Uhr