Abschluss des Durchführungsvertrages für den Vorhaben- und Erschließungsplan zum Bebauungsplan Nr. 32


Daten angezeigt aus Sitzung:  58. Marktgemeinderat, 30.04.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 58. Marktgemeinderat 30.04.2020 ö 8

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Im Zusammenhang mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 32 für die Erweiterung des NETTO-Marktes ist auch ein sogenannter Durchführungsvertrag mit dem Vorhabenträger abzuschließen. In dem Vertrag werden Details zur Kostenübernahme, zur Erschließung und auch zur zeitlichen Umsetzung des Vorhabens getroffen.

Die Firma PREBAG hat hierfür einen Vertragsentwurf erarbeitet, der von der Verwaltung noch ergänzt wurde. Der Vertragsentwurf wird im Ratsinformationssystem hinterlegt.

Aus Sicht der Verwaltung kann der vorliegende Vertrag abgeschlossen werden. Der Bebauungsplan selbst darf erst in Kraft treten, wenn der Vertrag von beiden Seiten unterzeichnet wurde.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat billigt den vorgelegten Entwurf des Durchführungsvertrages zum Bebauungsplan Nr. 32. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt den Vertrag mit der PREBAG Immobilien 22 GmbH & Co. KG (Aschheim-Dornach) abzuschließen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat billigt den vorgelegten Entwurf des Durchführungsvertrages zum Bebauungsplan Nr. 32. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt den Vertrag mit der PREBAG Immobilien 22 GmbH & Co. KG (Aschheim-Dornach) abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.06.2020 11:19 Uhr