Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 32 "Sondergebiet Lebensmittelmarkt Am Zimmerplatz" - Abwägung und Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  58. Marktgemeinderat, 30.04.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 58. Marktgemeinderat 30.04.2020 ö 9

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Offenlage und die Behördenbeteiligung nach § 3 (2) BauGB und nach § 4 (2) BauGB wurde mit dem vom Marktgemeinderat gebilligten Bebauungsplanentwurf durchgeführt. Dabei sind nur sehr wenige Stellungnahmen und Anregungen eingegangen.

Das Planungsbüro TB Markert (Nürnberg) hat die Stellungnahmen und Anregungen ausgewertet und entsprechende Abwägungsvorschläge und einen entsprechend (nur minimal) ergänzten Satzungsentwurf erarbeitet. Der Satzungsentwurf und die Abwägungsvorschläge werden im Ratsinformationssystem hinterlegt und die Originale der Stellungnahmen können in der Sitzung eingesehen werden.

Da die Änderungen, die sich im Rahmen der Abwägung ergeben, nur minimal und  sind, ist eine erneute Auslegung des Planes nicht erforderlich und der entsprechend der Abwägung angepasste Bebauungsplanentwurf kann als Satzung beschlossen werden.

Beschlussvorschlag

1. Die Abwägung der Stellungnahmen und Anregungen aus den Beteiligungen nach § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB wird entsprechend dem Vorschlag des Planungsbüros TB Markert (Nürnberg) durchgeführt.

2. Der entsprechend der Abwägung angepasste Planungsentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 32 „Sondergebiet Lebensmittelmarkt Am Zimmerplatz“ mit Vorhaben- und Erschließungsplan wird vorbehaltlich der Unterzeichnung des Durchführungsvertrages als Satzung beschlossen.

3. Sobald der Durchführungsvertrag von beiden Parteien unterzeichnet wurde soll der Bebauungsplan ausgefertigt und bekanntgemacht werden.

Beschluss

1. Die Abwägung der Stellungnahmen und Anregungen aus den Beteiligungen nach § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB wird entsprechend dem Vorschlag des Planungsbüros TB Markert (Nürnberg) durchgeführt.

2. Der entsprechend der Abwägung angepasste Planungsentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 32 „Sondergebiet Lebensmittelmarkt Am Zimmerplatz“ mit Vorhaben- und Erschließungsplan wird vorbehaltlich der Unterzeichnung des Durchführungsvertrages als Satzung beschlossen.

3. Sobald der Durchführungsvertrag von beiden Parteien unterzeichnet wurde soll der Bebauungsplan ausgefertigt und bekanntgemacht werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.06.2020 11:19 Uhr