Wahl und Vereidigung der zweiten Bürgermeisterin / des zweiten Bürgermeisters


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Marktgemeinderat, 08.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 1. Marktgemeinderat 08.05.2020 ö 5

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Gemäß Artikel 35 Absatz 2 Satz 2 der GO gilt für die Wahl Artikel 51 Absatz 3 der GO. Demnach wird die Wahl in geheimer Abstimmung vorgenommen. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält, wobei Neinstimmen und leere Stimmzettel ungültig sind. Ist mindestens die Hälfte der abgegebenen Stimmen ungültig, ist die Wahl zu wiederholen. Ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen gültig und erhält keiner der Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen, so tritt Stichwahl unter den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmenzahlen ein. Bei Stimmengleichheit in der Stichwahl entscheidet das Los.
Aufgrund der aktuell geltenden Abstandsregeln und der damit einhergehenden großzügigen Sitzordnung und Verteilung der Tische in der Rangauhalle wird aus Sicht der Verwaltung das Wahlgeheimnis gewahrt, so dass auf die Aufstellung von Wahlkabinen verzichtet werden kann.

Wählbar sind alle MGRM, die die Voraussetzungen für die Wahl zum ersten Bürgermeister erfüllen, was bedeutet, dass alle 20 MGRM wählbar sind.

Eine persönliche Beteiligung nach Artikel 49 Absatz 1 GO entfällt, da die Vorschriften nicht für Wahlen gelten.

Aus den Reihen des Gremiums werden folgende Vorschläge für die Wahl einer zweiten Bürgermeisterin bzw. eines zweiten Bürgermeisters vorgebracht:
Dr. Birgit Kreß schlägt Werner Stieglitz als zweiten Bürgermeister vor. Es erfolgen keine weiteren Vorschläge.

In der anschließend durchgeführten geheimen Wahl werden von den 21 stimmberechtigten Personen (Erste Bürgermeisterin plus 20 MGRM) 21 Stimmzettel in die Wahlurne eingeworfen. Die Auszählung durch den Wahlausschuss brachte folgendes Ergebnis:

19 Stimmen entfallen auf Werner Stieglitz
  2 Stimmen sind ungültig

Dr. Birgit Kreß verkündet das Wahlergebnis und stellt fest, dass Werner Stieglitz zum zweiten Bürgermeister des Marktes Markt Erlbach gewählt ist. Der Gewählte erklärt im Anschluss, dass er die Wahl annimmt. Die schriftliche Annahmeerklärung erfolgt im Nachgang zur Sitzung.

Eine Vereidigung ist gemäß Artikel 27 Absatz 4 des Gesetzes über kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen nicht erforderlich, da Werner Stieglitz unmittelbar im Anschluss an seine Amtszeit als zweiter Bürgermeister erneut in ein Amt des Marktes Markt Erlbach gewählt wurde.

Datenstand vom 06.11.2020 09:30 Uhr