Wahl und Vereidigung der dritten Bürgermeisterin / des dritten Bürgermeisters


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Marktgemeinderat, 08.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 1. Marktgemeinderat 08.05.2020 ö 6

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Bezüglich der Durchführung der Wahl und der geltenden Bestimmungen wird auf TOP 6 verwiesen.

Wählbar sind alle MGRM, die die Voraussetzungen für die Wahl zum ersten Bürgermeister erfüllen, was bedeutet, dass alle 20 MGRM wählbar sind.
Eine persönliche Beteiligung nach Artikel 49 Absatz 1 GO entfällt, da die Vorschriften nicht für Wahlen gelten.

Aus den Reihen des Gremiums werden folgende Vorschläge für die Wahl einer dritten Bürgermeisterin bzw. eines dritten Bürgermeisters vorgebracht:
Dr. Birgit Kreß schlägt Steffen Bien als dritten Bürgermeister vor. Es erfolgen keine weiteren Vorschläge.

In der anschließend durchgeführten geheimen Wahl werden von den 21 stimmberechtigten Personen (Erste Bürgermeisterin plus 20 MGRM) 21 Stimmzettel in die Wahlurne eingeworfen. Die Auszählung durch den Wahlausschuss brachte folgendes Ergebnis:

20 Stimmen entfallen auf Steffen Bien
  1 Stimme ist ungültig

Dr. Birgit Kreß verkündet das Wahlergebnis und stellt fest, dass Steffen Bien zum dritten Bürgermeister des Marktes Markt Erlbach gewählt ist. Der Gewählte erklärt im Anschluss, dass er die Wahl annimmt. Die schriftliche Annahmeerklärung erfolgt im Nachgang zur Sitzung.

Anschließend erfolgt die Vereidigung gemäß Artikel 27 Absatz 1 des Gesetzes über kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen durch die erste Bürgermeisterin Dr. Birgit Kreß mit folgendem Wortlaut:

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe.“

Datenstand vom 06.11.2020 09:30 Uhr