Erlass einer Geschäftsordnung


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Marktgemeinderat, 08.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 1. Marktgemeinderat 08.05.2020 ö 8

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Gemäß Artikel 45 Absatz 1 GO gibt sich der Marktgemeinderat eine Geschäftsordnung. Die neue Geschäftsordnung basiert auf dem Geschäftsordnungsmuster des Bayerischen Gemeindetages, zusätzlich wurden abweichende Vorschriften aus der bisher geltenden Geschäftsordnung übernommen. Über die neue Geschäftsordnung wurde bereits am 15. April 2020 in einer Besprechung mit den einzelnen Fraktionen vorab beraten.
Der Entwurf der neuen Geschäftsordnung ist als Anlage im Ratsinformationssystem hinterlegt.
In den Vorberatungen bestand mit dem Entwurf dem Grunde nach Einvernehmen, ausgenommen die Höhe der Bewirtschaftungsbefugnisse nach § 12.

Gerd Eisenbeiß bestätigt dies und beantragt deshalb, über § 12 gesondert abzustimmen.

Volker Rudolph schließt sich dem Antrag an. Seiner Meinung nach sind 15.000 Euro ausreichend, alle darüber hinausgehenden Vergaben können auch kurzfristig in einem Ausschuss erfolgen. Der Marktgemeinderat hat in den vergangenen Jahren mit den bisher geltenden Summen gut gearbeitet.

Sebastian Gaukler berichtet, dass die Empfehlungen des Bayerischen Gemeindetages bei einer Summe von 4 bis 5 Euro pro Einwohner liegen. Der Rahmen für Markt Erlbach wäre somit zwischen 23.200 Euro und 29.000 Euro. Die im Entwurf genannten 25.000 Euro entsprechen umgerechnet 4,31 Euro pro Einwohner. Bei der Bewirtschaftungsbefugnis handelt es sich nicht um persönliche Befugnisse der ersten Bürgermeisterin, sondern um den Handlungsspielraum für die Tätigkeit der Verwaltung. Eine Summe von 15.000 Euro sieht er als großes Misstrauen gegenüber der Verwaltung.
Er möchte von Matthias Kilian wissen, warum er in seiner dienstlichen Tätigkeit für Hagenbüchach eine Summe von 7 Euro pro Einwohner vorgeschlagen hat und für Markt Erlbach eine Summe von umgerechnet 2,59 Euro unterstützen wird.

Matthias Kilian antwortet, dass für seine Entscheidungsfindung nicht die Pro-Kopf-Summe, sondern die Gesamtsumme entscheidend sind und er 15.000 Euro für ausreichend hält.

Harald Eisenbeiß bittet von Vergleichen mit anderen Kommunen abzusehen, da oftmals unterschiedliche Voraussetzungen vorliegen. In der aktuellen Corona-Krise muss der Markt ohnehin mit Bedacht wirtschaften.

Klaus Adelhardt ergänzt, dass die Corona-Krise die angespannte finanzielle Situation nicht einfacher macht und eine Erhöhung um 10.000 Euro für ihn nicht nachvollziehbar ist.

Rudolf Born unterstützt den Vorschlag der Verwaltung, da ohnehin nur über die Mittel verfügt werden kann, für die es auch einen Ansatz im Haushaltsplan gibt. Die erste Bürgermeisterin ist seit 12 Jahren im Amt und verfügt über ein hohes Maß an Erfahrung in ihrer Amtsführung.

Friedrich Täuber spricht sich ebenfalls für die Summe von 25.000 Euro aus und sieht dies als Wertschätzung für die Verwaltung und als Vertrauensbeweis für die nun mehr als zwölfjährige Amtszeit der ersten Bürgermeisterin. In der Vergangenheit wurde versäumt, die Bewirtschaftungsbefugnis entsprechend anzupassen. Den Vorschlag, den Betrag bei 15.000 Euro zu belassen, kann er nicht nachvollziehen.

Georg Zeilinger bittet um Sachlichkeit bei der Diskussion. Seiner Meinung nach nimmt dieser eine Punkt zu viel Raum, bei diesem Thema ein. Er erinnert daran, dass der Kompromissvorschlag in den Vorgesprächen abgelehnt wurde und jetzt über die Geschäftsordnung abgestimmt werden sollte.

Beschlussvorschlag

1. Der Marktgemeinderat gibt sich eine Geschäftsordnung nach Artikel 45 Absatz 1 GO. Der genaue Wortlaut ergibt sich aus der vorgelegten Fassung.

2. Die Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln der ersten Bürgermeisterin nach § 12 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe a werden auf 15.000 Euro festgesetzt. Die weiteren Beträge nach Absatz 2 und 3 werden entsprechend an diese Summe angepasst.

Beschluss

1. Der Marktgemeinderat gibt sich eine Geschäftsordnung nach Artikel 45 Absatz 1 GO. Der genaue Wortlaut ergibt sich aus der vorgelegten Fassung.

2. Die Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln der ersten Bürgermeisterin nach § 12 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe a werden auf 15.000 Euro festgesetzt. Die weiteren Beträge nach Absatz 2 und 3 werden entsprechend an diese Summe angepasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 9

Datenstand vom 06.11.2020 09:30 Uhr