Bestellung der ersten Bürgermeisterin zur Eheschließungsstandesbeamtin


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Marktgemeinderat, 08.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 1. Marktgemeinderat 08.05.2020 ö 13

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Gemäß § 2 Absatz 3 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AVPStG) können Gemeinden ihre Bürgermeister zu Standesbeamten bestellen, sofern ihr Aufgabenbereich als Standesbeamte auf die Vornahme von Eheschließungen beschränkt wird.
Die Bestellung der Bürgermeister erlischt spätestens mit Ablauf ihrer Amtszeit, wobei die Bestellung der ersten Bürgermeister im Fall ihrer Wiederwahl bis zur neuerlichen Entscheidung über die Bestellung durch das zuständige kommunale Gremium fort gilt, § 3 Absatz 3 Satz 1 AVPStG

Erste Bürgermeisterin Dr. Birgit Kreß war bisher zur Standesbeamtin für den genannten Aufgabenbereich bestellt. Es wird vorgeschlagen, sie erneut zu bestellen.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat beschließt, die erste Bürgermeisterin Dr. Birgit Kreß zur Standesbeamtin für den Standesamtsbezirk Markt Erlbach zu bestellen, wobei ihr Aufgabenbereich auf die Vornahme von Eheschließungen beschränkt wird.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, die erste Bürgermeisterin Dr. Birgit Kreß zur Standesbeamtin für den Standesamtsbezirk Markt Erlbach zu bestellen, wobei ihr Aufgabenbereich auf die Vornahme von Eheschließungen beschränkt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.11.2020 09:30 Uhr