Neubau einer Garage am Wasserhaus bei Altselingsbach


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Bau- und Umweltausschuss, 28.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) 1. Bau- und Umweltausschuss 28.05.2020 ö 4.1

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Beim Wasserhaus (westlich von Altselingsbach) soll eine bestehende Garage abgebrochen werden. An deren Stelle ist der Neubau einer größeren Garage mit einem Krüppelwalmdach geplant.

Da sich das Bauvorhaben im Außenbereich nach § 35 BauGB befindet, ist der Bauausschuss für die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zuständig.

Das Bauvorhaben gehört nicht zu den privilegierten Bauvorhaben nach § 35 (1) BauGB und ist als sogenanntes „sonstiges Vorhaben“ nach § 35 (2) BauGB einzuschätzen.

Demnach ist es zulässig, wenn keine öffentlichen Belange entgegenstehen und die Erschließung gesichert ist.

Ein Entgegenstehen öffentlicher Belange ist (da es sich um einen Ersatzbau handelt)  nicht ersichtlich und auch die Belange der Denkmalpflege sind durch die Baugestaltung gewahrt. Daher kann das Einvernehmen erteilt werden.

Beschlussvorschlag

1. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Neubau einer Garage auf dem Flst. 199/4, Gemarkung Altselingsbach wird erteilt.

2. Die Erteilung der denkmalrechtlichen Erlaubnis für das Bauvorhaben wird befürwortet.

Beschluss

1. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Neubau einer Garage auf dem Flst. 199/4, Gemarkung Altselingsbach wird erteilt.

2. Die Erteilung der denkmalrechtlichen Erlaubnis für das Bauvorhaben wird befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.08.2020 11:43 Uhr