Räumlichkeiten für das Kleiderstübchen (mit Ortstermin)


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Bau- und Umweltausschuss, 28.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) 1. Bau- und Umweltausschuss 28.05.2020 ö 7

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Das Rangau-Kleiderstübchen ist seit einigen Jahren in der Rangauhalle untergebracht und die ehrenamtlichen Mitarbeiter haben den Wunsch nach neuen Räumlichkeiten, z.B. im Anwesen Ringstraße 2 (ehemaliges Baustellenbüro), geäußert.

Beide Räumlichkeiten wurden bei einem Ortstermin besichtigt.

Bei einem Umzug des Kleiderstübchens würde der Hauptteil der Arbeit auf unseren Bauhof zukommen, da die meisten Mitarbeiter der Kleiderstübchens kräftemäßig nicht dazu in der Lage sind. Die Räume im Anwesen Ringstraße 2 müssten darüber hinaus aufwändiger renoviert und teilweise umgebaut werden, um den Nutzungsansprüchen des Kleiderstübchens zu genügen. Diese Kosten müsste auch der Markt tragen und der zusätzliche Nutzen würde die Kosten nicht aufwiegen – zumal das Kleiderstübchen auch keine nennenswerten Mieteinnahmen generiert.

Nach Ansicht des Gremiums sind die bestehenden Räumlichkeiten des Kleiderstübchens in der Rangauhalle besser für diese Einrichtung geeignet. Das Erdgeschoss des Anwesens Ringstraße 2 kann hingegen besser gewerblich genutzt und vermietet werden.

Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss beschließt …..

Beschluss

1. Der Bauausschuss beschließt, dass das Kleiderstübchen in der Rangauhalle verbleiben soll.
2. Die ehemalige Bäckerei im EG des Anwesens Ringstraße 2 soll als Gewerbefläche vermietet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.08.2020 11:43 Uhr