Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für eine Freiflächenphotovoltaikanlage


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Marktgemeinderat, 19.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 2. Marktgemeinderat 19.06.2020 ö 9

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

In der vergangenen nichtöffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates wurde ein Projekt zum Bau einer Freiflächenphotovoltaikanlage östlich von Siedelbach vorgestellt, das auch Bürgern die Möglichkeit zu einer finanziellen Beteiligung geben soll.

Die Anlage soll auf dem Flst. 133, Gemarkung Siedelbach (südlich des Hühnerbetriebes Zeilinger) entstehen und eine Fläche von ca. 8 ha umfassen. Die Anlage soll umlaufend eingegrünt werden und soll auch teilweise als Auslauf und Unterstand für die Hühner des Betriebes dienen.

Aus Sicht der Verwaltung könnte das entsprechende Bauleitplanverfahren begonnen werden. Wie auch schon beim letzten Planverfahren sollte ein „normaler“ Bebauungsplan, in Verbindung mit einem städtebaulichen Vertrag nach § 11 BauGB, erstellt werden, um  die Kosten die mit dem Verfahren verbunden sind, auf den Antragsteller umzulegen.

Klaus Adelhardt bewertet die Einbindung des landwirtschaftlichen Betriebs als positiv. Er bittet jedoch um eine ausreichende Eingrünung der Anlage. Dr. Birgit Kreß erklärt, dass dies vorgesehen ist und in der vorangegangenen nichtöffentlichen Sitzung von der Antragstellerin erläutert wurde.

Beschlussvorschlag

1. Für das Flst. 133, Gemarkung Siedelbach, soll ein Bebauungsplan zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage aufgestellt und die entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt werden.

2. Die Übernahme der Kosten der Bauleitplanung sowie alle mit der Angelegenheit in Verbindung stehenden Kosten z.B. für Gutachten, Erschließung, Ausgleichsmaßnahmen, Rückbauverpflichtung, Eingrünung etc. soll mit dem Antragsteller im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages vereinbart werden. Hinsichtlich der Rückbauverpflichtung soll eine Bürgschaft in angemessener Höhe vorgelegt werden. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt den städtebaulichen Vertrag zu unterzeichnen.


3. Für den Bebauungsplan und die Flächennutzungsplanänderung soll in Abstimmung mit der Verwaltung ein Entwurf erstellt werden. Dieser soll zur Entscheidung über die frühzeitige Beteiligung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB vorgelegt werden.

Beschluss

1. Für das Flst. 133, Gemarkung Siedelbach, soll ein Bebauungsplan zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage aufgestellt und die entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt werden.

2. Die Übernahme der Kosten der Bauleitplanung sowie alle mit der Angelegenheit in Verbindung stehenden Kosten z.B. für Gutachten, Erschließung, Ausgleichsmaßnahmen, Rückbauverpflichtung, Eingrünung etc. soll mit dem Antragsteller im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages vereinbart werden. Hinsichtlich der Rückbauverpflichtung soll eine Bürgschaft in angemessener Höhe vorgelegt werden. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt den städtebaulichen Vertrag zu unterzeichnen.


3. Für den Bebauungsplan und die Flächennutzungsplanänderung soll in Abstimmung mit der Verwaltung ein Entwurf erstellt werden. Dieser soll zur Entscheidung über die frühzeitige Beteiligung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB vorgelegt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.08.2020 11:44 Uhr