Bauvoranfrage zum Bau eines Einfamilienhauses in Altziegenrück


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Marktgemeinderat, 05.02.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 7. Marktgemeinderat 05.02.2021 ö 5

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Im Ortsteil Altziegenrück soll ein Wohnhaus in zweiter Reihe errichtet werden (Lageplan siehe Anlage). Das Wohnhaus befindet sich teilweise im sogenannten Außenbereich, so dass die Zulässigkeit fraglich war.
Der Bauherr hat deswegen eine Bauvoranfrage eingereicht.

Vor einigen Jahren wurde auf demselben Grundstück bereits eine ähnliche informelle Anfrage zum Bau eines Wohnhauses gestellt, die das Landratsamt aber abgelehnt hatte, weil verschiedene öffentliche Belange dem entgegenstanden. Dieses Wohnhaus sollte weiter von der bestehenden Bebauung abgerückt sein.

Der aktuell angefragte Standort des Wohnhauses wurde vorab mit dem Landratsamt besprochen und dieses hat seine Zustimmung zu dem Vorhaben in Aussicht gestellt, wenn auch die Nachbarn (insbesondere auch die Eigentümer des Aussiedlerstalles, der sich nordwestlich befindet) dem Vorhaben zustimmen würden. Das ist deshalb besonders wichtig, weil dieser landwirtschaftliche Betrieb sonst in seiner künftigen Entwicklung beschränkt wäre und Rechtsmittel gegen das Vorhaben einlegen könnte. Mit der entsprechenden Nachbarunterschrift würde sich der Eigentümer die Klagemöglichkeit selbst nehmen.

Christine Hildner darf aufgrund persönlicher Beteiligung nach Artikel 49 GO nicht an der Beratung und Abstimmung teilnehmen. Vor der Abstimmung wird sie jedoch um Stellungnahme gebeten: Nach Rücksprache mit dem Landratsamt wird sie nicht in ihrem landwirtschaftlichen Betrieb eingeschränkt, so dass sie die Zustimmung zu dem Vorhaben erteilen wird.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zur Bauvoranfrage zum Bau eines Wohnhauses auf dem Flurstück 680, Gemarkung Eschenbach wird - vorbehaltlich des Vorliegens der oben genannten Nachbarunterschriften - erteilt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zur Bauvoranfrage zum Bau eines Wohnhauses auf dem Flurstück 680, Gemarkung Eschenbach wird - vorbehaltlich des Vorliegens der oben genannten Nachbarunterschriften - erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.03.2021 09:08 Uhr