Bebauungsplan Nr. 27 - 1. Änderung - Abwägung und Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Marktgemeinderat, 05.02.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 7. Marktgemeinderat 05.02.2021 ö 7

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Der Bebauungsplan Nr. 27 – 1. Änderung „Gewerbepark Lerchenfeld – Nord“ wurde in den vergangenen Wochen gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich ausgelegt und die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB) wurde durchgeführt.

Die während der Offenlage und der Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen wurden von der Verwaltung zusammengefasst, ausgewertet und mit einem Abwägungsvorschlag versehen. Das zugehörige Dokument liegt in der Anlage bei. Die Originale der Stellungnahme können während der Sitzung bei Bedarf eingesehen werden.

Gemäß den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung ergeben sich an der Planung keine wesentlichen Änderungen, die eine erneute Offenlage des Planes erfordern. Der Bebauungsplan und die Begründung des Planes liegen auch in der Anlage bei.

Einige Stellungnahmen beinhalten lediglich Punkte die für die Erschließungsplanung relevant sind oder Punkte, bei denen die Verwaltung empfiehlt, dass die Bauherren darauf lediglich hingewiesen werden.

Die Einstellung des Verfahrens – wie von einer Familie aus der Nürnberger Straße gefordert – ist aus Sicht der Verwaltung nicht angebracht. Denn selbst wenn das Verfahren eingestellt werden würde, wäre dennoch der vorhergehende Bebauungsplan rechtskräftig. Dieser wies auf derselben Fläche ebenfalls schon ein Gewerbegebiet aus.

Der BUND Naturschutz hat vorgeschlagen, dass die Marktgemeinde einen Pufferstreifen entlang eines Entwässerungsgrabens anlegt. Hierfür ist jedoch zuerst der entsprechende Grunderwerb erforderlich. Wenn dieser scheitert, dann ist eine Umsetzung leider nicht möglich.

Die Firma Vodafone plant aktuell die Mitverlegung von Glasfaserleitungen. Für den Fall, dass dies nicht zustande kommt, muss die Marktgemeinde die erforderlichen Leerrohre verlegen und diese eventuell später vermieten, um eine Versorgung des Gebietes zu sichern. Die Telekom baut in diesem Bereich nicht eigenwirtschaftlich aus.

Dr. Birgit Kreß erklärt, dass eine Stellungnahme einer Familie aus der Nürnberger Straße eingegangen ist (siehe Abwägungsvorschlag), die sich aufgrund der zusätzlichen Verkehrsbelastung gegen eine Änderung ausspricht und die Einstellung des Verfahrens fordert. Mit der zukünftigen Umsiedlung des aktuellen Lagerhauses in das Gewerbegebiet erfährt der Kreuzungsbereich Neue Straße/Nürnberger Straße vielmehr eine Entlastung, da der landwirtschaftliche Verkehr in das Gewerbegebiet entweicht. Zudem würde bei einer Einstellung des Verfahrens automatisch der ursprüngliche Bebauungsplan in Kraft treten.

Christine Hildner möchte wissen, ob den zukünftigen Gewerbebetrieben der Einbau einer Zisterne oder der Verbau von Solarpanelen vorgeschrieben werden kann.
Michael Schlag erläutert, dass der Einbau von Zisternen in Bayern baurechtlich nicht vorgeschrieben werden kann. Für Solaranlagen sollte eine Empfehlung ausgesprochen werden, jedoch keine rechtsverbindliche Festsetzung getroffen werden.

Beschlussvorschlag

1. Die Abwägung der während der Beteiligungen nach § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen für den Bebauungsplan Nr. 27 – 1. Änderung, wird entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung durchgeführt.
Das Bebauungsplanverfahren wird ausdrücklich nicht eingestellt und auch die geplante Erschließung des Baugebietes wird nicht in Frage gestellt.

2. Der Bebauungsplan Nr. 27 – 1. Änderung „Gewerbepark Lerchenfeld – Nord“ wird als Satzung beschlossen und soll bekanntgemacht werden. Der vorhergehende Bebauungsplan Nr. 27 tritt mit der Bekanntmachung der Änderung außer Kraft.

3. Entlang des Entwässerungsgrabens auf dem Flurstück 766/1, Gemarkung Markt Erlbach, soll beidseitig ein jeweils ein ca. 5 m breiter Streifen erworben werden, um einen Pufferstreifen neben dem Graben anlegen zu können. Die erste Bürgermeisterin wird beauftragt, die Grunderwerbsverhandlungen zu führen und entsprechende Notarverträge zu unterzeichnen, sofern der Kaufpreis hierfür angemessen ist.

4. Für den Fall, dass die Firma Vodafone aus wirtschaftlichen Erwägungen keine eigenen Glasfaserleitungen in dem Baugebiet mitverlegt, sollen bei der Erschließung entsprechende Leerrohre und Micropipes für den Breitbandausbau vorgesehen werden und bei Bedarf an einen Versorger vermietet werden.

Beschluss

1. Die Abwägung der während der Beteiligungen nach § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen für den Bebauungsplan Nr. 27 – 1. Änderung, wird entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung durchgeführt.
Das Bebauungsplanverfahren wird ausdrücklich nicht eingestellt und auch die geplante Erschließung des Baugebietes wird nicht in Frage gestellt.

2. Der Bebauungsplan Nr. 27 – 1. Änderung „Gewerbepark Lerchenfeld – Nord“ wird als Satzung beschlossen und soll bekanntgemacht werden. Der vorhergehende Bebauungsplan Nr. 27 tritt mit der Bekanntmachung der Änderung außer Kraft.

3. Entlang des Entwässerungsgrabens auf dem Flurstück 766/1, Gemarkung Markt Erlbach, soll beidseitig ein jeweils ein ca. 5 m breiter Streifen erworben werden, um einen Pufferstreifen neben dem Graben anlegen zu können. Die erste Bürgermeisterin wird beauftragt, die Grunderwerbsverhandlungen zu führen und entsprechende Notarverträge zu unterzeichnen, sofern der Kaufpreis hierfür angemessen ist.

4. Für den Fall, dass die Firma Vodafone aus wirtschaftlichen Erwägungen keine eigenen Glasfaserleitungen in dem Baugebiet mitverlegt, sollen bei der Erschließung entsprechende Leerrohre und Micropipes für den Breitbandausbau vorgesehen werden und bei Bedarf an einen Versorger vermietet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.03.2021 09:08 Uhr