Der Bebauungsplan Nr. 27 – 1. Änderung „Gewerbepark Lerchenfeld – Nord“ wurde in den vergangenen Wochen gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich ausgelegt und die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB) wurde durchgeführt.
Die während der Offenlage und der Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen wurden von der Verwaltung zusammengefasst, ausgewertet und mit einem Abwägungsvorschlag versehen. Das zugehörige Dokument liegt in der Anlage bei. Die Originale der Stellungnahme können während der Sitzung bei Bedarf eingesehen werden.
Gemäß den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung ergeben sich an der Planung keine wesentlichen Änderungen, die eine erneute Offenlage des Planes erfordern. Der Bebauungsplan und die Begründung des Planes liegen auch in der Anlage bei.
Einige Stellungnahmen beinhalten lediglich Punkte die für die Erschließungsplanung relevant sind oder Punkte, bei denen die Verwaltung empfiehlt, dass die Bauherren darauf lediglich hingewiesen werden.
Die Einstellung des Verfahrens – wie von einer Familie aus der Nürnberger Straße gefordert – ist aus Sicht der Verwaltung nicht angebracht. Denn selbst wenn das Verfahren eingestellt werden würde, wäre dennoch der vorhergehende Bebauungsplan rechtskräftig. Dieser wies auf derselben Fläche ebenfalls schon ein Gewerbegebiet aus.
Der BUND Naturschutz hat vorgeschlagen, dass die Marktgemeinde einen Pufferstreifen entlang eines Entwässerungsgrabens anlegt. Hierfür ist jedoch zuerst der entsprechende Grunderwerb erforderlich. Wenn dieser scheitert, dann ist eine Umsetzung leider nicht möglich.
Die Firma Vodafone plant aktuell die Mitverlegung von Glasfaserleitungen. Für den Fall, dass dies nicht zustande kommt, muss die Marktgemeinde die erforderlichen Leerrohre verlegen und diese eventuell später vermieten, um eine Versorgung des Gebietes zu sichern. Die Telekom baut in diesem Bereich nicht eigenwirtschaftlich aus.
Dr. Birgit Kreß erklärt, dass eine Stellungnahme einer Familie aus der Nürnberger Straße eingegangen ist (siehe Abwägungsvorschlag), die sich aufgrund der zusätzlichen Verkehrsbelastung gegen eine Änderung ausspricht und die Einstellung des Verfahrens fordert. Mit der zukünftigen Umsiedlung des aktuellen Lagerhauses in das Gewerbegebiet erfährt der Kreuzungsbereich Neue Straße/Nürnberger Straße vielmehr eine Entlastung, da der landwirtschaftliche Verkehr in das Gewerbegebiet entweicht. Zudem würde bei einer Einstellung des Verfahrens automatisch der ursprüngliche Bebauungsplan in Kraft treten.
Christine Hildner möchte wissen, ob den zukünftigen Gewerbebetrieben der Einbau einer Zisterne oder der Verbau von Solarpanelen vorgeschrieben werden kann.
Michael Schlag erläutert, dass der Einbau von Zisternen in Bayern baurechtlich nicht vorgeschrieben werden kann. Für Solaranlagen sollte eine Empfehlung ausgesprochen werden, jedoch keine rechtsverbindliche Festsetzung getroffen werden.