Bauleitplanung der Stadt Neustadt a.d.Aisch - Bebauungsplan Nr. 72 für eine Freiflächenphotovoltaikanlage mit Änderung des Flächennutzungsplanes
Daten angezeigt aus Sitzung:
7. Marktgemeinderat, 05.02.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Die Stadt Neustadt a.d.Aisch plant aktuell die Ausweisung eines Sondergebietes für eine Freiflächenphotovoltaikanlage auf einer Fläche von ca. 17 ha zwischen den Ortsteilen Herrnneuses und Oberschweinach.
Der Entwurf des Bebauungsplanes und der Änderung des Flächennutzungsplanes ist im RIS hinterlegt.
Auch wenn die Anlage sehr groß ist, beeinträchtigt sie nicht die Belange, die der Markt Markt Erlbach zu vertreten hat, da die Anlage von unsere Gemeindegebiet aus nicht zu sehen ist.
Beschlussvorschlag
Der Markt Markt Erlbach erhebt keine Einwände im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 72 für eine Freiflächenphotovoltaikanlage und der zugehörigen Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Neustadt a.d.Aisch.
Beschluss
Der Markt Markt Erlbach erhebt keine Einwände im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 72 für eine Freiflächenphotovoltaikanlage und der zugehörigen Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Neustadt a.d.Aisch.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 29.03.2021 09:08 Uhr