Mit Schreiben vom 31. Januar 2021 hat Herr Volker Deim, wohnhaft in Altselingsbach 16, die Errichtung eines Spielplatzes sowie eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h in Altselingsbach beantragt. Das Schreiben ist als Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt im Ratsinformationssystem hinterlegt.
Errichtung eines Spielplatzes
Der Markt verfügt in Altselingsbach über drei Grundstücke, wovon zwei als Standort nicht in Frage kommen. Auf dem Flurstück 41/4 am nördlichen Ortstrand befindet sich ein Bodenfilterbecken für die Entwässerung, im Untergrund des Flurstücks 12/2 in der Ortsmitte befindet sich ein Wasserbehälter.
Das Flurstück 3/1 am östlichen Ortsrand, der ehemalige Waschplatz, kommt am ehesten für einen Spielplatz in Frage.
Das von Herrn Deim vorgeschlagene Anwesen Nummer 8, Flurstück 12/4, befindet sich im Eigentum einer Eigentümergemeinschaft aus Nürnberg und Stein und ist somit aktuell nicht verfügbar.
Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, dass der Bau- und Umweltausschuss in seiner nächsten Sitzung Mitte/Ende April die Situation in Altselingsbach bei einem Ortstermin in Augenschein nimmt.
Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h
In Altselingsbach befindet sich in keinem Abschnitt der Ortsstraßen ein Gehweg, d.h. Fußgänger und Kinder befinden sich immer auf den Fahrbahnen. Erschwerend kommt hinzu, dass die Verkehrsführung insgesamt sehr verzweigt und außergewöhnlich ist und die Einsicht an den einzelnen Kreuzungen in andere Fahrtrichtungen teilweise kaum möglich ist. Die Anbringung eines Verkehrsspiegels vor einigen Jahren hat die Situation zwar punktuell entschärft, aber nicht umfassend verbessert.
Die Verwaltung wird an den vier Ortseingängen sowie am östlichen Ortsrand eine Streckenbeschränkung auf 30 km/h anordnen (Zeichen 274-30 StVO). Die Beschilderung einer „Zone 30“ (Zeichen 274.1-30 StVO) ist für eine Ortschaft ungeeignet und sollte vorrangig in abgeschlossenen Einheiten (klassisches Beispiel: Wohngebiet) angeordnet werden.
Dr. Birgit Kreß erklärt, dass die Verwirklichung eines Dorfgemeinschaftshauses nur im Rahmen einer Dorferneuerung realisiert werden kann. Die Errichtung eines Treffpunktes für das Dorf in Form eines kleinen Platzes soll sich der Bau- und Umweltausschuss vor Ort ansehen. Die Finanzierung soll dann über das Regionalbudget 2022 teilfinanziert werden.
Heinz Schwemmer bittet für den Ortstermin um eine Übersicht mit den Flächen des Marktes in Altselingsbach.