Bebauungsplan Nr. 29 "Nahversorgungszentrum Nürnberger Straße" und 9. Änderung des Flächennutzungsplanes - Abwägung und Offenlagebeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Marktgemeinderat, 09.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 12. Marktgemeinderat 09.07.2021 ö 5

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die frühzeitigen Beteiligungen nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB wurden Anfang 2021 durchgeführt. Dabei gingen eine ganze Reihe von Stellungnahmen zu dem Verfahren ein. Die Verwaltung hat die Stellungnahmen zusammengefasst und ausgewertet und Vorschläge zur Abwägung erarbeitet. Der Abwägungsvorschlag der Verwaltung liegt in der Anlage bei.

Insbesondere die REWE hat bei dem Verfahren Bedenken vorgebracht, zum einen, weil sie anzweifelt, dass das Vorhaben vereinbar mit den Vorgaben der Landesplanung ist und zum anderen, weil sie erhebliche Umsatzverluste durch die Verlagerung des EDEKA-Marktes erwartet. Diese Bedenken werden mit einem von der REWE beauftragten und ca. 60 Seiten starken Gutachten untermauert. Die REWE fordert daher eine wesentliche Verkleinerung des Vorhabens oder eine Einstellung des Bauleitplanverfahrens.

Um die Bedenken angemessen und unabhängig zu prüfen wurde das Büro Dr. Heider von der Marktgemeinde parallel dazu beauftragt die Verträglichkeit des Vorhabens anbieterunabhängig zu bewerten. 

Das Büro Dr. Heider kam dabei zu dem Ergebnis, dass die Verlagerung des EDEKA-Marktes, aufgrund der Größe des Vorhabens, natürlich messbare Auswirkungen auf die anderen vorhandenen Einzelhandelsbetriebe haben wird, dass diese Auswirkungen aber deutlich geringer sein werden, als von dem Gutachter der REWE prognostiziert wurden. Die Auswirkungen werden zudem auch im Rahmen dessen bleiben, was der Gesetzgeber und die Rechtsprechung zugelassen haben. 

Die Vereinbarkeit des Vorhabens mit den Vorgaben der Landesplanung wurde durch die Regierung als höhere Landesplanungsbehörde in der Behördenbeteiligung schriftlich bestätigt. 

Die von der REWE geforderte Verkleinerung des Vorhabens oder die komplette Einstellung des Verfahrens sind deshalb nicht erforderlich.

Der entsprechend der Abwägung angepasste Planungsentwurf des Bebauungs- und Flächennutzungsplanes, des Vorhaben- und Erschließungsplanes und auch der Entwurf des Durchführungsvertrages werden in der Sitzung vorgelegt und besprochen. 

Michael Schlag erläutert die Änderungen und erklärt auf Nachfrage von Werner Stieglitz, dass es einen weiteren Interessenten für einen Verbrauchermarkt gebe, aufgrund der Beschränkung der Verkaufsfläche von 2.300 qm jedoch kein weiterer Markt möglich sei und dass LKW-Stellplätze entlang der Staatsstraße nicht zulässig seien.

Beschlussvorschlag

1. Die Abwägung der Stellungnahmen und Anregungen und Bedenken, die während der Beteiligungen nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 29 und zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes vorgebracht wurden, wird entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung durchgeführt.

2. Die entsprechend der Abwägung angepassten Planentwürfe und auch der vorgelegte Entwurf des Durchführungsvertrages werden gebilligt. Mit den Planentwürfen sollen die Beteiligungen nach § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB durchgeführt werden.

3. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt den Durchführungsvertrag zu unterzeichnen.

Beschluss

1. Die Abwägung der Stellungnahmen und Anregungen und Bedenken, die während der Beteiligungen nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 29 und zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes vorgebracht wurden, wird entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung durchgeführt.

2. Die entsprechend der Abwägung angepassten Planentwürfe und auch der vorgelegte Entwurf des Durchführungsvertrages werden gebilligt. Mit den Planentwürfen sollen die Beteiligungen nach § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB durchgeführt werden.

3. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt den Durchführungsvertrag zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.09.2021 10:48 Uhr