Bebauungsplan Nr. 33 "Solarpark Siedelbach" und 10. Änderung des Flächennutzungsplanes - Abwägung, Feststellungs- und Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Marktgemeinderat, 09.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 12. Marktgemeinderat 09.07.2021 ö 6

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Offenlage und Behördenbeteiligung nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB zum Bebauungsplan Nr. 33 und der zugehörigen 10. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde durchgeführt.
Das Büro TEAM 4 hat die eingegangenen Stellungnahmen zusammengefasst und einen Vorschlag für die Abwägung erarbeitet. Der Vorschlag liegt in der Anlage bei.
Die entsprechend der Abwägung angepasste Planung inkl. Begründung liegt ebenfalls in der Anlage bei.

Da sich aufgrund der Abwägung der Offenlage keine relevanten Änderungen an der Planung ergeben, ist keine weitere Beteiligung mehr erforderlich und die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes kann festgestellt und der Bebauungsplan Nr. 33 als Satzung beschlossen werden.

Im nächsten Schritt wird die Änderung des Flächennutzungsplanes dem Landratsamt zur Genehmigung vorgelegt. Sobald die Genehmigung vorliegt kann der Bebauungsplan bekanntgemacht werden.

Auf Nachfrage von Klaus Adelhardt bestätigt Michael Schlag, dass weiterhin eine Doppelnutzung (PV und Auslauf für Hühner) umgesetzt werde.

Beschlussvorschlag

1. Der Marktgemeinderat führt die Abwägung zu den während der Beteiligungen nach § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen entsprechend dem Vorschlag des Büros TEAM 4 durch. 
2. Der entsprechend der Abwägung angepasste vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 33 wird als Satzung beschlossen.

3. Die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes wird festgestellt und soll dem Landratsamt zur Genehmigung vorgelegt werden. Die Genehmigung ist bekannt zu machen.

4. Sobald die Genehmigung der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes genehmigt wurde, soll der Bebauungsplan Nr. 33 bekanntgemacht werden.

Beschluss

1. Der Marktgemeinderat führt die Abwägung zu den während der Beteiligungen nach § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen entsprechend dem Vorschlag des Büros TEAM 4 durch. 
2. Der entsprechend der Abwägung angepasste vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 33 wird als Satzung beschlossen.

3. Die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes wird festgestellt und soll dem Landratsamt zur Genehmigung vorgelegt werden. Die Genehmigung ist bekannt zu machen.

4. Sobald die Genehmigung der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes genehmigt wurde, soll der Bebauungsplan Nr. 33 bekanntgemacht werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.09.2021 10:48 Uhr