Erstellung einer Machbarkeitsstudie für die Liegenschaften der evangelischen Kirchengemeinde in Markt Erlbach - Einzelmaßnahme der Städtebauförderung


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Marktgemeinderat, 09.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 12. Marktgemeinderat 09.07.2021 ö 10

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die evangelisch-lutherische Kirchgemeinde möchte eine Machbarkeitsstudie für die Liegenschaften rund um die Kirche in Markt Erlbach erstellen lassen um zu prüfen, wie sie die Gebäude künftig am besten nutzen kann. In diesem Zusammenhang soll auch geprüft werden, ob das ehemalige Mesnerhaus für eine Kindertageseinrichtung geeignet ist und wie die anderen Gebäude barrierefrei zugänglich gemacht werden können.
Die Erstellung einer Machbarkeitsstudie kann als Maßnahme der Städtebauförderung bezuschusst werden, entsprechende Mittel wären im Haushalt bereitgestellt.
In einem solchen Fall ist es bisher üblich gewesen, dass der Eigentümer ein Drittel der Kosten selbst trägt und dass die verbleibenden zwei Drittel der Kosten zwischen dem Markt und der Regierung von Mittelfranken (40/60) aufgeteilt werden.

Werner Stieglitz bittet um Information bezüglich der weiteren Entwicklung in dieser Angelegenheit.

Beschlussvorschlag

Mit der evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde soll eine Modernisierungsvereinbarung zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie abgeschlossen werden, wenn die Städtebauförderung der Maßnahme zustimmt. Die Marktgemeinde trägt in diesem Zusammenhang einen Anteil von 40 % der förderfähigen Kosten. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt die Modernisierungsvereinbarung zu unterzeichnen. Die notwendigen Haushaltsmittel sollen vorgesehen werden.

Beschluss

Mit der evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde soll eine Modernisierungsvereinbarung zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie abgeschlossen werden, wenn die Städtebauförderung der Maßnahme zustimmt. Die Marktgemeinde trägt in diesem Zusammenhang einen Anteil von 40 % der förderfähigen Kosten. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt die Modernisierungsvereinbarung zu unterzeichnen. Die notwendigen Haushaltsmittel sollen vorgesehen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.09.2021 10:48 Uhr