Neubau einer Strohbergehalle bei Mettelaurach


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschuss, 28.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 28.04.2021 ö 4.1

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Nördlich des Ortsteiles Mettelaurach soll auf dem Grundstück eines bestehenden landwirtschaftlichen Betriebes eine Strohbergehalle errichtet werden (Lageplan siehe Anlage). Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich nach § 35 BauGB und zählt zu privilegierten Bauvorhaben nach § 35 (1) und die erforderliche Erschließung ist gesichert.

Das Einvernehmen kann daher erteilt werden.

Beschlussvorschlag

Dase gemeindliche Einvernehmen, nach § 36 BauGB, zum Bau einer Strohbergehalle auf dem Flst. 293, Gemarkung Klausaurach, wird erteilt  .

Beschluss

Dase gemeindliche Einvernehmen, nach § 36 BauGB, zum Bau einer Strohbergehalle auf dem Flst. 293, Gemarkung Klausaurach, wird erteilt  .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.09.2021 11:58 Uhr