Regelung zur Anzahl der Stellplätze für die Mehrfamilienhausgrundstücke im Baugebiet "Kirchsteigfeld"
Daten angezeigt aus Sitzung:
Bau- und Umweltausschuss, 28.04.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Die Bauplätze für die drei Mehrfamilienhäuser im Baugebiet Kirschsteigfeld sind inzwischen verkauft oder der Verkauf steht kurz bevor.
Die Erwerber planen aktuell bereits den Bau von Wohnhäuser mit teils sehr vielen Wohneinheiten.
Da der Bebauungsplan festschreibt, dass je Wohneinheit in dem Baugebiet mindestens zwei PKW-Stellplätze geschaffen werden müssen, ist es schwierig hier viele Wohneinheiten unterzubringen.
Die Bauherren haben deswegen nachgefragt ob es möglich wäre die Anzahl der Stellplätze gestaffelt nach der Wohnungsgröße festzulegen. Denn kleinere Ein- und Zweiraumwohnungen werden oft nur von Singles bewohnt und haben daher auch keinen Bedarf für mehr als einen Stellplatz.
Die Verwaltung schlägt daher vor, eine generelle Regelung zu treffen unter welchen Voraussetzungen bei den Mehrfamilienhäusern (mit mehr als 3 Wohneinheiten) Befreiungen von der Festsetzung des Bebauungsplanes für das Baugebiet Kirchsteigfeld erteilt werden können.
Aus Sicht der Verwaltung wäre zum Beispiel die folgende Staffelung denkbar:
Wohnungen bis 60 m² Wohnfläche - 1,0 Stellplätze
Wohnungen ab 60 m² Wohnfläche - 2,0 Stellplätze
Viele Gemeinden mit eigener Stellplatzsatzung verwenden solche oder ähnliche Stellplatzschlüssel.
Beschlussvorschlag
Der Bauausschuss beschließt, dass im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 30 „Kirchsteigfeld“, im Sonderbereich I (Bereich für Mehrfamilienhäuser) auf Antrag Befreiungen von der Anzahl der festgesetzten Anzahl der Stellplätze erteilt werden sollen, wenn mindestens folgender Stellplatzschlüssel eingehalten wird:
Wohnungen bis 60 m² Wohnfläche – 1,0 Stellplätze
Wohnungen über 60 m² Wohnfläche - 2,0 Stellplätze
Beschluss
Der Bauausschuss beschließt, dass im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 30 „Kirchsteigfeld“, im Sonderbereich I (Bereich für Mehrfamilienhäuser) grundsätzlich keine Befreiungen von der Anzahl der im Bebauungsplan festgesetzten Stellplätze erteilt werden sollen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 24.09.2021 11:58 Uhr