Bauantrag zum Neubau einer Lagerhalle für Hackgut


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschuss, 30.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 30.06.2021 ö 4.1

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Auf dem Anwesen Kemmathen 10 soll eine Lagerhalle für Hackschnitzel (siehe beiliegender Lageplan) errichtet werden.

Die Halle befindet sich im Außenbereich und zählt zu den sogenannten sonstigen Bauvorhaben da der Bauherr keine Privilegierung im baurechtlichen Sinne hat.

Aus diesem Grunde wurde bereits vorab mit dem Landratsamt abgesprochen, ob das Vorhaben grundsätzlich zugelassen werden kann. Da die Halle die bestehende Bodenplatte und die Seitenwände eines nicht mehr benötigten Silos als Grundlage verwendet und keine zusätzliche Fläche versiegelt wird, stehen dem Vorhaben aus Sicht des Landratsamtes keine öffentlichen Belange entgegen. Auch die erforderliche Erschließung ist gesichert.

Aus diesem Grunde ist das Bauvorhaben planungsrechtlich zulässig.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Neubau einer Lagerhalle für Hackgut auf dem Flst. 346, Gemarkung Siedelbach, wird erteilt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Neubau einer Lagerhalle für Hackgut auf dem Flst. 346, Gemarkung Siedelbach, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.09.2021 11:51 Uhr