Bauantrag zur Aufstockung und Umnutzung eines bestehenden Stallgebäudes in Morbach
Daten angezeigt aus Sitzung:
Bau- und Umweltausschuss, 30.06.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Im Ortsteil Morbach soll ein Teil eines bestehenden Stallgebäudes aufgestockt und zu einem Wohnhaus umgenutzt werden. (siehe auch beiliegender Lageplan)
Der Ortsteil Morbach stellt keinen im Zusammenhang bebauten Ortsteil gemäß § 34 BauGB dar, sondern ist eine Siedlung im sogenannten Außenbereich nach § 35 BauGB.
Da das Vorhaben keinem landwirtschaftlichen Betrieb dient (die landwirtschaftliche Nutzung wurde bereits vor Jahren aufgegeben) ist das Vorhaben nicht privilegiert
im Sinne des § 35 (1) BauGB, sondern fällt unter die sonstigen Vorhaben gemäß § 35 (2) BauGB. Als sogenanntes sonstiges Vorhaben im Außenbereich ist es zulässig, wenn keine öffentlichen Belange berührt werden und die Erschließung gesichert ist.
Da es sich um die Umnutzung eines bereits bestehenden Gebäudes handelt, berührt das Vorhaben keine öffentlichen Belange und die Erschließung des Bauvorhabens ist gesichert (Wasseranschluss ist vorhanden, Kleinkläranlage wird vom Bauherrn gebaut, Zufahrt zur öffentlichen Straße ist auch vorhanden).
Das Bauvorhaben kann daher zugelassen werden.
Beschlussvorschlag
Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zur Aufstockung und Umnutzung eines bestehenden Stallgebäudes auf dem Flst. 514/1, Gemarkung Buchen, wird erteilt.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zur Aufstockung und Umnutzung eines bestehenden Stallgebäudes auf dem Flst. 514/1, Gemarkung Buchen, wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 24.09.2021 11:51 Uhr