Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses in Altziegenrück
Daten angezeigt aus Sitzung:
Bau- und Umweltausschuss, 30.06.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Auf dem Anwesen Altziegenrück 2 sollen im rückwärtigen Bereich einige Nebengebäude teilweise abgebrochen und umgenutzt werden und es ist der Bau eines Einfamilienhauses in zweiter Reihe geplant. (Siehe Lageplan in der Anlage)
Hierzu wurde im Vorfeld eine Bauvoranfrage eingereicht. Der Marktgemeinderat hatte sich in der Sitzung am 05.02.2021 mit der Voranfrage befasst und das Einvernehmen unter der Auflage in Auflage erteilt, dass die Nachbarn dem Vorhaben zustimmen.
Inzwischen wurde der Bauantrag vorgelegt und die Nachbarn haben diesen auch alle unterzeichnet, so dass die gestellte Bedingung erfüllt ist.
Das Bauvorhaben befindet sich teilweise im Innenbereich nach § 34 BauGB und teilweise im Außenbereich nach § 35 BauGB und ist als sonstiges Vorhaben nach § 35 (2) BauGB einzuschätzen. Öffentliche Belange werden nach Auskunft des Landratsamtes durch das Bauvorhaben nicht berührt und die Erschließung ist gesichert. Das Vorhaben fügt sich außerdem in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Das Bauvorhaben kann daher zugelassen werden.
Beschlussvorschlag
Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bau eines Einfamilienwohnhauses und eines Carports auf dem Flst. 680, Gemarkung Eschenbach, wird erteilt.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bau eines Einfamilienwohnhauses und eines Carports auf dem Flst. 680, Gemarkung Eschenbach, wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 24.09.2021 11:51 Uhr