Bauantrag zum Neubau eines Güllebehälters bei Oberulsenbach


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau- und Umweltausschuss, 30.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Erlbach) Bau- und Umweltausschuss 30.06.2021 ö 4.5

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Im Bereich des Aussiedlerhofes westlich von Oberulsenbach soll ein weiterer Güllebehälter gebaut werden (siehe auch beiliegenden Lageplan).

Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich und zählt zu den privilegierten Bauvorhaben im Sinne des § 35 (1) BauGB. 

Als solches ist es zulässig, wenn die Erschließung gesichert ist und keine öffentlichen Belange entgegenstehen. Beides ist zutreffend. Daher kann das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bau eines Güllebehälters auf dem Flst. 386, Gemarkung Buchen, wird erteilt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bau eines Güllebehälters auf dem Flst. 386, Gemarkung Buchen, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.09.2021 11:51 Uhr