Mobilfunkausbau - Interkommunale Zusammenarbeit mit den Gemeinden Trautskirchen und Obernzenn und Einreichung Förderantrag


Daten angezeigt aus Sitzung:  16. Marktgemeinderat, 04.02.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 16. Marktgemeinderat 04.02.2022 ö 8

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Verwaltung wurde beauftragt mit den Nachbargemeinden zu sprechen, um die Möglichkeiten zum gemeinsamen Mobilfunkausbau auszuloten. Die Verwaltung hat daher mit den Gemeinden Emskirchen, Trautskirchen und Obernzenn gesprochen, weil diese Gemeinden auch unversorgte Gebiete haben, die mit einem gemeinsamen Mobilfunkstandort versorgt werden könnten.

Bei Siedelbach wäre prinzipiell ein Mobilfunkmast sinnvoll, der auch Neidhardswinden mitversorgt. Für diesen Bereich hat aber keiner der Netzbetreiber einen sogenannten Suchkreis mitgeteilt, so dass es für einen Ausbau an dieser Stelle auch keinerlei Förderung geben würde. In diesem Bereich gibt es zwar eine Staatsstraße, so dass die Netzbetreiber prinzipiell verpflichtet sind, einen eigenwirtschaftlichen Ausbau anzustreben. Jedoch hat sich in dieser Hinsicht bisher noch nichts bewegt – auch wenn der Markt Emskirchen sich schon mehrfach darum bemüht hat.

Bei Jobstgreuth und Wilhelmsgreuth haben die Netzbetreiber hingegen Suchkreise übermittelt. Einer dieser Suchkreise befindet sich südlich von Wilhelmsgreuth und wäre wegen seiner guten topographischen Lage dazu geeignet, die Ortsteile Jobstgreuth, Wilhelmsgreuth, Haaghof, Waldhaus und auch Ortsteile der Gemeinden Trautskirchen (Schußbach und Steinbach) und Obernzenn (Limbach und Schafhof) mit zu versorgen.
Die Verwaltung hat daher mit diesen beiden Nachbargemeinden über einen gemeinsamen Ausbau gesprochen.
Die Gemeinde Trautskirchen besitzt in dem definierten Bereich ein ausreichend großes Grundstück, das zum Bau eines Mobilfunkmastes geeignet ist und würde dieses voraussichtlich auch zur Verfügung stellen. Die Stromversorgung und der erforderliche Glasfaseranschluss können voraussichtlich im Bereich von Wilhelmsgreuth angebunden werden.

Um den gemeinsamen Ausbau anzugehen müsste eine einfache Arbeitsgemeinschaft nach § 4 KommZG per Vertrag mit den Nachbargemeinden geschlossen werden. In dem Vertrag sind die Kostenaufteilung und die Zuständigkeiten im Verfahren zu klären. Außerdem muss jede der beteiligten Gemeinden bis spätestens zum 30.06.2022 einen Förderantrag an das Mobilfunkzentrum stellen. 

Sobald die Förderzusage vorliegt müssen die Gemeinden entscheiden, ob sie den Mobilfunkmast und die zugehörige passive Infrastruktur selbst herstellen wollen (Bauauftragsvariante) oder ob sie dafür einen Konzessionär beauftragen (Baukonzessionsvariante). Aus Sicht der Verwaltung wäre die Baukonzessionsvariante vorzuziehen, da sämtliche Pflichten zum Bau und Unterhalt des Mastes abgetreten werden können.

Die Kosten für den Bau eines Mobilfunkmastes mit Infrastruktur belaufen sich auf ca. 300.000 – 400.000 Euro. Die Förderung beträgt 90 %. Der Eigenanteil der Gemeinden ist daher mit etwa 40.000 € anzusetzen. Diese Kosten können zwischen den beteiligten Gemeinden aufgeteilt werden. Als Verteilungsschlüssel bietet sich die Einwohnerzahl der mitversorgten Ortsteile an. Wenn man diesen Schüssel ansetzt, dann trägt der Markt Markt Erlbach ca. 50 % der Kosten und die anderen beiden Gemeinden ca. jeweils 25 %.

Da der Markt Markt Erlbach auch den anteilig größten Nutzen von dem Bau des Mastes hat, wird vorgeschlagen, dass die Bauverwaltung des Marktes die Federführung bei der Zusammenarbeit übernimmt.

Aktuell hat sich kurzfristig aber noch eine weitere Möglichkeit aufgetan. Der Bund hat eine Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft (MIG) gegründet, die mit Bundesfördermitteln ebenfalls einen Mobilfunkausbau an derselben Stelle ins Auge fasst. In diesem Falle müsste die Marktgemeinde keine eigenen Gelder für den Ausbau aufwenden. Daher schlägt die Verwaltung vor, die MIG bei ihren Bestrebungen zu unterstützen. Wenn die MIG nicht zum Ziel kommt, dann wäre das Bayerische Mobilfunkförderprogramm das Mittel der Wahl.

Dr. Birgit Kreß ergänzt, dass der Standort Siedelbach eventuell über das MIG realisiert werden könnte. Die Verwaltung wird diesbezüglich anfragen und wieder informieren.

Beschlussvorschlag

1. Der Markt Markt Erlbach unterstützt die Bestrebungen der Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft (MIG) des Bundes zum Bau eines Mobilfunkmastes an der Gemeindegrenze zu den Gemeinden Trautskirchen und Obernzenn.

2. Wenn die Bestrebungen der MIG nicht zu dem gewünschten Ziel führen, nimmt der Markt am Förderprogramm zum Mobilfunkausbau (Bayern) teil und stellt einen Förderantrag gemäß Mobilfunkrichtlinie zum Bau eines Mobilfunkmastes an der Gemeindegrenze zu den Gemeinden Trautskirchen und Obernzenn (südlich von Wilhelmsgreuth).

3. Der Mobilfunkausbau soll dann in interkommunaler Zusammenarbeit mit den Gemeinden Trautskirchen und Obernzenn erfolgen. Hierzu soll eine einfache Arbeitsgemeinschaft im Sinne des Art. 4 KommZG per Vertrag zwischen den Gemeinden abgeschlossen werden. Die Kosten des Mobilfunkausbaus und die Fördermittel sollen im Verhältnis der durch den Masten mitversorgten Gemeindeeinwohner aufgeteilt werden. Die Bauverwaltung des Marktes Markt Erlbach soll die Federführung bei der Umsetzung übernehmen. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt den entsprechenden Vertrag zu unterzeichnen.

4. Nach Vorliegen der Förderzusage soll in Rücksprache mit den Gemeinden Trautskirchen und Obernzenn entschieden werden, ob der Ausbau in der Bauauftrags- oder Baukonzessionsvariante erfolgen soll.

Beschluss

1. Der Markt Markt Erlbach unterstützt die Bestrebungen der Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft (MIG) des Bundes zum Bau eines Mobilfunkmastes an der Gemeindegrenze zu den Gemeinden Trautskirchen und Obernzenn.

2. Wenn die Bestrebungen der MIG nicht zu dem gewünschten Ziel führen, nimmt der Markt am Förderprogramm zum Mobilfunkausbau (Bayern) teil und stellt einen Förderantrag gemäß Mobilfunkrichtlinie zum Bau eines Mobilfunkmastes an der Gemeindegrenze zu den Gemeinden Trautskirchen und Obernzenn (südlich von Wilhelmsgreuth).

3. Der Mobilfunkausbau soll dann in interkommunaler Zusammenarbeit mit den Gemeinden Trautskirchen und Obernzenn erfolgen. Hierzu soll eine einfache Arbeitsgemeinschaft im Sinne des Art. 4 KommZG per Vertrag zwischen den Gemeinden abgeschlossen werden. Die Kosten des Mobilfunkausbaus und die Fördermittel sollen im Verhältnis der durch den Masten mitversorgten Gemeindeeinwohner aufgeteilt werden. Die Bauverwaltung des Marktes Markt Erlbach soll die Federführung bei der Umsetzung übernehmen. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt den entsprechenden Vertrag zu unterzeichnen.

4. Nach Vorliegen der Förderzusage soll in Rücksprache mit den Gemeinden Trautskirchen und Obernzenn entschieden werden, ob der Ausbau in der Bauauftrags- oder Baukonzessionsvariante erfolgen soll.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.03.2022 08:01 Uhr