Die Verwaltung wurde beauftragt mit den Nachbargemeinden zu sprechen, um die Möglichkeiten zum gemeinsamen Mobilfunkausbau auszuloten. Die Verwaltung hat daher mit den Gemeinden Emskirchen, Trautskirchen und Obernzenn gesprochen, weil diese Gemeinden auch unversorgte Gebiete haben, die mit einem gemeinsamen Mobilfunkstandort versorgt werden könnten.
Bei Siedelbach wäre prinzipiell ein Mobilfunkmast sinnvoll, der auch Neidhardswinden mitversorgt. Für diesen Bereich hat aber keiner der Netzbetreiber einen sogenannten Suchkreis mitgeteilt, so dass es für einen Ausbau an dieser Stelle auch keinerlei Förderung geben würde. In diesem Bereich gibt es zwar eine Staatsstraße, so dass die Netzbetreiber prinzipiell verpflichtet sind, einen eigenwirtschaftlichen Ausbau anzustreben. Jedoch hat sich in dieser Hinsicht bisher noch nichts bewegt – auch wenn der Markt Emskirchen sich schon mehrfach darum bemüht hat.
Bei Jobstgreuth und Wilhelmsgreuth haben die Netzbetreiber hingegen Suchkreise übermittelt. Einer dieser Suchkreise befindet sich südlich von Wilhelmsgreuth und wäre wegen seiner guten topographischen Lage dazu geeignet, die Ortsteile Jobstgreuth, Wilhelmsgreuth, Haaghof, Waldhaus und auch Ortsteile der Gemeinden Trautskirchen (Schußbach und Steinbach) und Obernzenn (Limbach und Schafhof) mit zu versorgen.
Die Verwaltung hat daher mit diesen beiden Nachbargemeinden über einen gemeinsamen Ausbau gesprochen.
Die Gemeinde Trautskirchen besitzt in dem definierten Bereich ein ausreichend großes Grundstück, das zum Bau eines Mobilfunkmastes geeignet ist und würde dieses voraussichtlich auch zur Verfügung stellen. Die Stromversorgung und der erforderliche Glasfaseranschluss können voraussichtlich im Bereich von Wilhelmsgreuth angebunden werden.
Um den gemeinsamen Ausbau anzugehen müsste eine einfache Arbeitsgemeinschaft nach § 4 KommZG per Vertrag mit den Nachbargemeinden geschlossen werden. In dem Vertrag sind die Kostenaufteilung und die Zuständigkeiten im Verfahren zu klären. Außerdem muss jede der beteiligten Gemeinden bis spätestens zum 30.06.2022 einen Förderantrag an das Mobilfunkzentrum stellen.
Sobald die Förderzusage vorliegt müssen die Gemeinden entscheiden, ob sie den Mobilfunkmast und die zugehörige passive Infrastruktur selbst herstellen wollen (Bauauftragsvariante) oder ob sie dafür einen Konzessionär beauftragen (Baukonzessionsvariante). Aus Sicht der Verwaltung wäre die Baukonzessionsvariante vorzuziehen, da sämtliche Pflichten zum Bau und Unterhalt des Mastes abgetreten werden können.
Die Kosten für den Bau eines Mobilfunkmastes mit Infrastruktur belaufen sich auf ca. 300.000 – 400.000 Euro. Die Förderung beträgt 90 %. Der Eigenanteil der Gemeinden ist daher mit etwa 40.000 € anzusetzen. Diese Kosten können zwischen den beteiligten Gemeinden aufgeteilt werden. Als Verteilungsschlüssel bietet sich die Einwohnerzahl der mitversorgten Ortsteile an. Wenn man diesen Schüssel ansetzt, dann trägt der Markt Markt Erlbach ca. 50 % der Kosten und die anderen beiden Gemeinden ca. jeweils 25 %.
Da der Markt Markt Erlbach auch den anteilig größten Nutzen von dem Bau des Mastes hat, wird vorgeschlagen, dass die Bauverwaltung des Marktes die Federführung bei der Zusammenarbeit übernimmt.
Aktuell hat sich kurzfristig aber noch eine weitere Möglichkeit aufgetan. Der Bund hat eine Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft (MIG) gegründet, die mit Bundesfördermitteln ebenfalls einen Mobilfunkausbau an derselben Stelle ins Auge fasst. In diesem Falle müsste die Marktgemeinde keine eigenen Gelder für den Ausbau aufwenden. Daher schlägt die Verwaltung vor, die MIG bei ihren Bestrebungen zu unterstützen. Wenn die MIG nicht zum Ziel kommt, dann wäre das Bayerische Mobilfunkförderprogramm das Mittel der Wahl.
Dr. Birgit Kreß ergänzt, dass der Standort Siedelbach eventuell über das MIG realisiert werden könnte. Die Verwaltung wird diesbezüglich anfragen und wieder informieren.