Bauantrag zur Erweiterung einer landwirtschaftlichen Unterstellhalle bei Jobstgreuth
Daten angezeigt aus Sitzung:
17. Marktgemeinderat, 11.03.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Westlich von Jobstgreuth soll eine bestehende landwirtschaftliche Lagerhalle durch einen Anbau erweitert werden. Ein Lageplan liegt in der Anlage bei.
Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich nach § 35 BauGB und dient einem bestehenden landwirtschaftlichen Betrieb und ist daher auch privilegiert im Sinne des § 35 (1) BauGB.
Das Bauvorhaben ist gemäß § 35 (1) BauGB zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen und eine ausreichende Erschließung gesichert ist.
Öffentliche Belange stehen dem Bauvorhaben nicht entgegen und eine ausreichende Erschließung (Zufahrt) ist gesichert. Daher kann das Vorhaben zugelassen werden.
Beschlussvorschlag
Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zur Erweiterung der landwirtschaftlichen Unterstellhalle auf dem Flst. 358, Gemarkung Jobstgreuth, wird erteilt.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zur Erweiterung der landwirtschaftlichen Unterstellhalle auf dem Flst. 358, Gemarkung Jobstgreuth, wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 08.04.2022 08:42 Uhr