Bauantrag zum Anbau eines Wintergartens mit Balkon im OT Knochenhof


Daten angezeigt aus Sitzung:  17. Marktgemeinderat, 11.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 17. Marktgemeinderat 11.03.2022 ö 7

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Im Ortsteil Knochenhof ist der Anbau eines Wintergartens mit Balkon an einem bestehenden Wohnhaus geplant (siehe beiliegender Lageplan). Der Ortsteil Knochenhof ist wegen seiner geringen Größe kein Ortsteil im Sinne baurechtlichen Sinne, sondern eine Siedlung im sogenannten Außenbereich nach § 35 BauGB. 
Das Bauvorhaben selbst ist nicht privilegiert nach § 35 (1) BauGB, sondern ist als sonstiges Bauvorhaben nach § 35 (2) BauGB einzuschätzen und ist demnach nur dann zulässig, wenn öffentliche Belange nichtbeeinträchtigt werden und die Erschließung gesichert ist. 

Bei den sogenannten „sonstigen Vorhaben“ werden in der Regel öffentliche Belange beeinträchtigt (z.B. Widerspruch zum Flächennutzungsplan, Entstehung, Verfestigung und Erweiterung einer Splittersiedlung….), so dass sie oft nicht zulässig sind.
In diesem Falle hat das Bauvorhaben aber eine sogenannte „Teilprivilegierung“, weil es zu den Bauvorhaben gehört, die unter § 35 (4) BauGB aufgezählt werden. Dadurch kann die Beeinträchtigung mancher öffentlicher Belange dem Vorhaben nicht entgegen gehalten werden. Das kommt dem Bauvorhaben zugute und macht es planungsrechtlich zulässig.

Da auch die Erschließung (Zufahrt, Wasserversorgung- und Abwasserentsorgung) gesichert ist, kann das Bauvorhaben zugelassen werden.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Anbau eines Wintergartens mit Balkon auf den Flst. 301 und 349, Gemarkung Kotzenaurach, wird erteilt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Anbau eines Wintergartens mit Balkon auf den Flst. 301 und 349, Gemarkung Kotzenaurach, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.04.2022 08:42 Uhr