Bebauungsplan Nr. 3 "Pilsenmühler Weg" - 2. Änderung, Abwägung und Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  17. Marktgemeinderat, 11.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 17. Marktgemeinderat 11.03.2022 ö 8

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Der oben genannte Bebauungsplanentwurf wurde nach § 3 (2) BauGB am Jahresanfang öffentlich ausgelegt und die Behördenbeteiligung nach § 4 (2) BauGB wurde parallel dazu durchgeführt. Während dieser Frist wurden keine Anregungen durch die Öffentlichkeit vorgebracht. Die von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten Stellungnahmen werden in der Sitzung erläutert und können im Original eingesehen werden.
Die Verwaltung hat die Stellungnahmen ausgewertet und Vorschläge zu deren Abwägung formuliert. Die Zusammenfassung liegt in der Anlage bei.
Der entsprechend den Abwägungsvorschlagen angepasste Planentwurf inkl. Begründung liegt auch in der Anlage mit bei. Der angepasste Planentwurf wird in der Sitzung vorgestellt.

Die vorgeschlagenen Änderungen sind nur gering und berühren die Grundzüge der Planung nicht. Aus diesem Grund ist auch keine erneute Offenlage des Planes erforderlich und der Satzungsbeschluss kann gefasst werden.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat nimmt die während der Offenlage nach § 3 (2) BauGB und der Behördenbeteiligung nach § 4 (2) BauGB vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 3 – 2. Änderung zur Kenntnis. Die Abwägung der Stellungnahmen wird entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung durchgeführt. Der entsprechend den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung angepasste Planentwurf wird als Satzung beschlossen und soll ausgefertigt und bekannt gemacht werden.

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt die während der Offenlage nach § 3 (2) BauGB und der Behördenbeteiligung nach § 4 (2) BauGB vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 3 – 2. Änderung zur Kenntnis. Die Abwägung der Stellungnahmen wird entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung durchgeführt. Der entsprechend den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung angepasste Planentwurf wird als Satzung beschlossen und soll ausgefertigt und bekannt gemacht werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.04.2022 08:42 Uhr