Innenbereichssatzung für den Ortsteil Linden "Hauptstraße", Abwägung und Satzungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
17. Marktgemeinderat, 11.03.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Der oben genannte Entwurf für eine Innenbereichssatzung wurde nach § 3 (2) BauGB am Jahresanfang öffentlich ausgelegt und die Behördenbeteiligung nach § 4 (2) BauGB wurde auch parallel dazu durchgeführt. Während dieser Frist wurden keine Anregungen durch die Öffentlichkeit vorgebracht. Die von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten Stellungnahmen werden in der Sitzung erläutert und können im Original eingesehen werden.
Die Verwaltung hat die Stellungnahmen ausgewertet und Vorschläge zu deren Abwägung formuliert. Die Zusammenfassung liegt in der Anlage bei.
Der entsprechend den Abwägungsvorschlagen angepasste Planentwurf inkl. Begründung liegt auch in der Anlage mit bei. Der angepasste Planentwurf wird auch in der Sitzung vorgestellt. Die vorgeschlagenen Änderungen sind von sehr geringem Umfang und berühren die Grundzüge der Planung nicht. Aus diesem Grund ist auch keine erneute Offenlage des Planes erforderlich und der Satzungsbeschluss kann gefasst werden. Der zugehörige städtebauliche Vertrag liegt der Verwaltung noch nicht vor. Daher sollte der Satzungsbeschluss nur unter Vorbehalt gefasst werden.
Beschlussvorschlag
1. Der Marktgemeinderat nimmt die während der Offenlage nach § 3 (2) BauGB und der Behördenbeteiligung nach § 4 (2) BauGB vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen zur Innenbereichssatzung zur Kenntnis. Die Abwägung der Stellungnahmen wird entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung durchgeführt.
2. Vorbehaltlich der Vorlage des unterzeichneten städtebaulichen Vertrages durch den Grundstückseigentümer wird der entsprechend den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung angepasste Planentwurf als Satzung beschlossen und soll ausgefertigt und bekannt gemacht werden.
Beschluss
1. Der Marktgemeinderat nimmt die während der Offenlage nach § 3 (2) BauGB und der Behördenbeteiligung nach § 4 (2) BauGB vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen zur Innenbereichssatzung zur Kenntnis. Die Abwägung der Stellungnahmen wird entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung durchgeführt.
2. Vorbehaltlich der Vorlage des unterzeichneten städtebaulichen Vertrages durch den Grundstückseigentümer wird der entsprechend den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung angepasste Planentwurf als Satzung beschlossen und soll ausgefertigt und bekannt gemacht werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 08.04.2022 08:42 Uhr