Abschluss einer Nutzungsvereinbarung für die Verlegung einer Wärmeleitung auf dem Grundstück des Bürgerhauses


Daten angezeigt aus Sitzung:  17. Marktgemeinderat, 11.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 17. Marktgemeinderat 11.03.2022 ö 12

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Zu diesem Tagesordnungspunkt übernimmt Werner Stieglitz den Vorsitz.
Am Montag, den 7. März 2022 haben in der Kirchgasse die Tiefbauarbeiten zum weiteren Ausbau des Nahwärmenetzes begonnen. In diesem nächsten Bauabschnitt werden Anwesen in der Kirchgasse, Ringstraße und Ignaz-Schneider-Straße erschlossen.

Im Rahmen der Ausführungsplanung für den Hausanschluss des Flurstücks 163/2, Gemarkung Markt Erlbach (Rückgebäude des Anwesens Ringstraße 7) hat die Firma Naturstrom auch eine Prüfung des Grundstücksanschlusses über die Ignaz-Schneider-Straße vorgenommen und diese Variante hat sich – im Sinne der Verlegearbeiten und technischen Anbindung - als die von Naturstrom präferierte Trasse herausgestellt. 
Eine Umsetzung dieser Leitungsanbindung bedingt eine Nutzung des Bürgerhaus-Parkplatzes. 

Die NatCon Mittelfranken GmbH & Co. KG beantragt daher mit Schreiben vom 3. März 2022 eine Nutzung des Parkplatzes des Bürgerhauses (Flurstück 152, Gemarkung Markt Erlbach) zur Verlegung der Nahwärmehausanschlussleitung für das Rückgebäude des Anwesens Ringstraße 7. 
Die Wiederherstellung des Ursprungszustandes nach Abschluss der Verlegearbeiten wird zugesichert.

Aus Sicht der Verwaltung kann dem Antrag der NatCon Mittelfranken GmbH & Co. KG zugestimmt werden, wenn eine entsprechende Vereinbarung zur Verlegung einer Wärmeversorgungsleitung abgeschlossen wird und für das Leitungsrecht eine Gestattungsgebühr erhoben wird. In vergleichbaren Fällen im öffentlichen Raum wäre ein Einmalbetrag in Höhe von etwa 300,00 Euro fällig.

Sebastian Gaukler erläutert anhand eines Luftbildes kurz die Maßnahme und stellt dar, welche Auswirkungen die alternative Anbindung des rückwärtigen Gebäudes über die Ringstraße hätte.

Auf Nachfrage von Paul Hegendörfer erklärt Michael Schlag, dass die Naturstrom AG für alle Schäden haften muss, die durch die Maßnahme entstehen, auch an der Leitung. Dies wird im Vertrag schriftlich fixiert. Die Gewährleistung beträgt fünf Jahre.

Eine Wertminderung des Grundstücks, wie von Klaus Adelhardt moniert, ist nicht gegeben, da für die Leitung kein Eintrag ins Grundbuch erfolgt.

Rudolf Born versteht ebenso wie Christine Hildner die Diskussion nicht, da es die pragmatischste Lösung ist und zudem Wohnraum entsteht.

Beschlussvorschlag

1. Der Marktgemeinderat beschließt in seiner Funktion als Stiftungsverwalter, dass mit der Firma NatCon Mittelfranken GmbH & Co. KG eine Vereinbarung zur Verlegung einer Wärmeversorgungsleitung abgeschlossen werden soll.
2. Für das Leitungsrecht soll eine einmalige Gebühr in Höhe von 300,00 Euro verlangt werden.

Beschluss

1. Der Marktgemeinderat beschließt in seiner Funktion als Stiftungsverwalter, dass mit der Firma NatCon Mittelfranken GmbH & Co. KG eine Vereinbarung zur Verlegung einer Wärmeversorgungsleitung abgeschlossen werden soll.
2. Für das Leitungsrecht soll eine einmalige Gebühr in Höhe von 300,00 Euro verlangt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

Datenstand vom 08.04.2022 08:42 Uhr