Daten angezeigt aus Sitzung:
18. Marktgemeinderat, 08.04.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Die evangelische Kirchengemeinde Markt Erlbach plant, in den nächsten Jahren mehrere bauliche Maßnahmen größeren Umfangs durchzuführen, die sich auch in erheblichem Maße auf den Betrieb des Kindergartens in der Waaggasse auswirken. Aus diesem Grund hat die evangelische Kirchengemeinde, vertreten durch Frau Pfarrerin von Rotenhan, mit Schreiben vom 7. März 2022 eine vorübergehende Nutzung des Anwesens Hauptstraße 20 einschließlich des Spielplatzes am Park an der Weed für die Kindergartenjahre 2022/2023 und 2023/2024 beantragt.
Im Hinblick auf eine Nutzung fand am 1. Februar 2022 eine Begehung des Anwesens Hauptstraße 20 mit der Fachaufsicht für Kindertagesstätten des Landratsamtes sowie Vertretern der evangelischen Kirchengemeinde statt. Nachdem das Gebäude bis August 2021 von der Marktgemeinde als Kindertagesstätte genutzt wurde, war bereits im Vorfeld davon auszugehen, dass einer Nutzung seitens der Fachaufsicht nicht widersprochen wird. Für eine weitere Nutzung wurde im Anschluss an die Begehung folglich auch das Einvernehmen erteilt. Allerdings fordert die Fachaufsicht mehrere Nachbesserungen, wenn das Gebäude ab September 2022 wieder als Kindertagesstätte genutzt werden soll. Dies wäre im Einzelnen:
1) Anbringung eines Klemmschutzes an den Türen
2) Einbau eines integrierten Berührungsschutzes in allen Steckdosen, die für Kinder zugänglich sind
3) Einbau von Herdgittern und Sicherung der Knöpfe an Herd und Backofen
4) Anbringung eines zweiten Handlaufs für Kinder
5) Erhöhung der Leuchtstärke in den Fluren und im Garderobenbereich
6) Sicherung der Brüstung der Spielebene eines Raumes im OG
7) Sicherungsmaßnahmen an Balken und dem Kamin im Turnraum
8) Nachrüstung von Rauchmeldern und Feuerlöschern
Aus Sicht der Verwaltung könnten das Gebäude und der Spielplatz der evangelischen Kirchengemeinde entgeltfrei überlassen werden, wenn diese im Gegenzug die o.g. Nachbesserungen auf eigene Kosten durchführt. Des Weiteren soll mit der evangelischen Kirchengemeinde ein Vertrag über die Nutzung geschlossen werden, in dem Regelungen zum Bauunterhalt, Instandhaltung, Reparaturen usw. definiert werden.
Die Betriebskosten sind selbstverständlich von der evangelischen Kirchengemeinde zu tragen.
Beschlussvorschlag
1. Der Marktgemeinderat beschließt, der evangelischen Kirchengemeinde das Anwesen Hauptstraße 20, Flurnummer 213, Gemarkung Markt Erlbach sowie den Spielplatz an der Weed, nördliches Teilstück aus der Flurnummer 814, Gemarkung Markt Erlbach, mindestens für die Kindergartenjahre 2022/2023 und 2023/2024 zu überlassen.
2. Die Überlassung soll entgeltfrei erfolgen, wenn die evangelische Kirchengemeinde die von der Fachaufsicht für Kindertagesstätten am 8. Februar 2022 per Mail mitgeteilten Mängel und Nachbesserungen auf eigene Kosten behebt bzw. umsetzt.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Vertrag mit der evangelischen Kirchengemeinde zu schließen, der nähere Einzelheiten zum Bauunterhalt, Instandsetzungen, Reparaturmaßnahmen, Betriebskosten usw. regelt.
Beschluss
1. Der Marktgemeinderat beschließt, der evangelischen Kirchengemeinde das Anwesen Hauptstraße 20, Flurnummer 213, Gemarkung Markt Erlbach sowie den Spielplatz an der Weed, nördliches Teilstück aus der Flurnummer 814, Gemarkung Markt Erlbach, mindestens für die Kindergartenjahre 2022/2023 und 2023/2024 zu überlassen.
2. Die Überlassung soll entgeltfrei erfolgen, wenn die evangelische Kirchengemeinde die von der Fachaufsicht für Kindertagesstätten am 8. Februar 2022 per Mail mitgeteilten Mängel und Nachbesserungen auf eigene Kosten behebt bzw. umsetzt.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Vertrag mit der evangelischen Kirchengemeinde zu schließen, der nähere Einzelheiten zum Bauunterhalt, Instandsetzungen, Reparaturmaßnahmen, Betriebskosten usw. regelt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 09.06.2022 11:14 Uhr