Verordnung über verkaufsoffene Sonntage in 2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  18. Marktgemeinderat, 08.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 18. Marktgemeinderat 08.04.2022 ö 8

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Am 28. und 29. Mai 2022 findet unser Mittelalterliches Marktfest statt. Aus diesem Anlass sollen Verkaufsstellen im Hauptort in der Zeit von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet sein. Eine Anpassung an die Zeiten des Marktfestes an diesem Tag (10:00 Uhr bis 18:00 Uhr) ist aufgrund § 14 Absatz 2 Bundesladenschlussgesetz nicht möglich, da der Öffnungszeitraum fünf zusammenhängende Stunden nicht überschreiten darf. Die vorliegende Verordnung erfüllt die rechtlichen Rahmenbedingungen für verkaufsoffene Sonntage.
Des Weiteren soll in der Verordnung festgesetzt werden, dass die Verkaufsstellen auch am Adventsmarkt (Sonntag, 11. Dezember 2022) in der Zeit von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet sein dürfen.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat beschließt den Erlass der Verordnung über verkaufsoffene Sonntage im Jahr 2022 in der vorgelegten Form.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt den Erlass der Verordnung über verkaufsoffene Sonntage im Jahr 2022 in der vorgelegten Form.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.06.2022 11:14 Uhr