Grundsatzbeschluss zur Festsetzung von Solaranlagen in Neubaugebieten


Daten angezeigt aus Sitzung:  19. Marktgemeinderat, 13.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 19. Marktgemeinderat 13.05.2022 ö 6

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

In der vergangenen Zeit wurde von verschiedenen Stellen (Landratsamt, IHK, BUND Naturschutz) in Bebauungsplanverfahren immer wieder das Anliegen an die Marktgemeinde herangetragen, dass es sinnvoll wäre, in Bebauungsplänen eine Solarenergienutzung verbindlich vorzuschreiben.
Das Baugesetzbuch gibt auch seit einigen Jahren die Möglichkeit dazu und im Falle des Bebauungsplanes für den Neubau des EDEKA-Marktes wurde davon auch Gebrauch gemacht. In anderen Bebauungsplanverfahren wurde mit Rücksicht auf die Bauherren aber bisher keine solche Festsetzung getroffen, um diese nicht über Gebühr zu bevormunden.
Mittlerweile sind Solaranlagen aber Stand der Technik und zu verhältnismäßig günstigen Preisen verfügbar und auch Stromspeicher sind bezahlbar geworden und werden schon von vielen Bauherren eingesetzt.
Vor dem Hintergrund des Klimawandels, der Ukraine-Krise und dadurch deutlich steigender Strom- und Energiekosten gewinnt die Nutzung von Dachflächen für Solarenergie, als Baustein hin zu einer autonomeren Strom- oder Wärmeversorgung, noch weitere Bedeutung für die Gesellschaft und auch den Einzelnen. 

In anderen Bundesländern gibt es teilweise schon Landesgesetze, die bei Neu- und Umbauten den Bau von Solaranlagen auf Dächern verpflichtend von den Bauherren fordern. In Bayern gibt es noch kein entsprechendes Gesetz und es ist fraglich, ob es ein solches in Kürze geben wird.
Daher schlägt die Verwaltung vor, dass der Markt Markt Erlbach einen eigenen Schritt in diese Richtung macht und einen Grundsatzbeschluss zu dem Thema fasst.
Inhalt des Grundsatzbeschlusses sollte es sein, dass künftig bei der Aufstellung von Bebauungsplänen und Innenbereichssatzungen im Gemeindegebiet und auch bei Änderungen dieser Satzungen für Neubauten grundsätzlich Festsetzungen eingearbeitet werden müssen, dass ein Teil der nutzbaren Dachflächen der Hauptgebäude mit Solaranlagen (Solarthermie oder Photovoltaik) zu nutzen ist. Darüber hinaus kann auch beim Verkauf von gemeindlichen Grundstücken oder beim Abschluss von städtebaulichen Verträgen eine solche Verpflichtung an die Bauherren vertraglich weitergegeben werden.

Von dieser Regelung ausgenommen werden sollten nur die Bereiche, bei denen eine Solarenergienutzung rechtlich oder tatsächlich nicht oder nur schwierig möglich ist. Zum Beispiel bei Bereichen mit Denkmalschutz, in verschatteten Tallagen, an Waldrändern oder zum Schutz des Landschaftsbildes.

Gängig sind Festsetzungen, die vorgeben, dass z.B. 30 – 50 % der für Solarenergie nutzbaren Dachflächen auch entsprechend genutzt werden müssen. Da das Stromversorgungsnetz in unserer ländlichen Region aber nicht an jeder Stelle eine unbegrenzte Einspeisung erlaubt, wäre es nach Ansicht der Verwaltung sinnvoll keine konkrete Mindestgröße festzusetzen, sondern diese in jedem Fall individuell zu bestimmen. Diesen Weg beschreitet beispielsweise auch die Stadt Amberg.

Die Thematik wurde in der vergangenen Sitzung des Bauausschusses vorberaten und dieser hat mehrheitlich den folgenden Beschluss gefasst:

1. Der Bauausschuss befürwortet einen Grundsatzbeschluss zur verpflichtenden Solarenergienutzung auf Dächern von Neubauten grundsätzlich. Die Thematik soll dem Marktgemeinderat zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden.

2. Der Bauausschuss empfiehlt dem Marktgemeinderat dazu folgenden Beschluss:
„Bei der Aufstellung und Änderung von Bebauungsplanen und städtebaulichen Satzungen nach § 34 und § 35 BauGB, sowie beim Verkauf von gemeindlichen Grundstücken und beim Abschluss städtebaulicher Verträge soll grundsätzlich für Neubauten festgesetzt werden, dass die Dächer der Hauptgebäude mit Solaranlagen (Solarthermie- oder Photovoltaikanlagen) anteilig zu nutzen sind, sofern dies im konkreten Falle nicht aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen schwierig oder unzulässig ist.“

Seit der Sitzung des Bauausschusses vor zwei Wochen zeichnet sich nun auch ein Öl-Embargo für russisches Öl ab, so dass die Unabhängigkeit von fossilen Energiequellen mit allen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten angegangen werden sollte. Ein Grundsatzbeschluss für die Nutzung von Solarenergie wirkt zwar erst mittel- bis langfristig, ist aber wichtiger Schritt in die richtige Richtung und ein gutes Signal nach außen.

Volker Rudolph und die SPD-Fraktion begrüßen einen solchen Beschluss. In anderen Kommunen ist dies seit längerer Zeit vorgeschrieben. Die Installation einer Solaranlage ist in der Bauphase am sinnvollsten, im Nachgang wird dies kaum nachgeholt.

Paul Hegendörfer findet die Idee dem Grunde nach gut, sieht aber für viele Bauherren eine zu hohe finanzielle Hürde. Daher sollte man keine Festsetzungen treffen, mit denen über andere entschieden wird.

Klaus Adelhardt stimmt dem zu, dass man nicht über fremdes Eigentum entscheiden solle. Einen Grundsatzbeschluss hält er nicht für erforderlich, da entsprechende Festsetzungen bei jedem Bebauungsplan getroffen werden können.

Rudolf Born will grundsätzlich auch niemandem etwas aufzwingen, da die Bauherren bereits genug Auflagen haben. Die vor kurzem beschlossene Entschlackung unserer Bebauungspläne sieht er nicht als Widerspruch zu einem heutigen Grundsatzbeschluss, denn der Einsatz erneuerbarer Energien muss priorisiert verfolgt werden. Wir müssen an anderer Stelle viele ältere Regelungen entschlacken bzw. streichen, daher kann eine solche Festsetzung aufgenommen werden.

Für Georg Zeilinger hingegen wäre diese Festsetzung eine weitere Einschränkung und würde der Entschlackung entgegenstehen. Er spricht sich grundsätzlich für Anlagen auf Dächern, aber nicht auf landwirtschaftlichen Flächen aus.

Rudolf Meth spricht sich dafür aus, eine solche Festsetzung bei jedem Bebauungsplan neu zu diskutieren, da je nach Gebiet unterschiedliche Vorgaben erforderlich sind.

Friedrich Täuber sieht einen Grundsatzbeschluss als riskant an, da nicht alle Dächer für eine PV-Anlage ausgelegt und ausgerichtet sind. Generell ist die Diskussion aber dahingehend unerheblich, da ohnehin der Großteil der Bauherren eine PV-Anlage realisiert. Bezüglich der Finanzierung kann man ja als Bauherr überlegen, ob dann nicht eine Umplanung der Wohnfläche zielführend wäre.

Matthias Meth sieht uns auf dem Weg in eine Energiekrise. Deshalb brauchen wir mehr Energie, zu der jeder seinen Beitrag leisten muss.

Christina Meth hat ein Problem, einem Grundsatzbeschluss zuzustimmen und möchte keine Vorgaben machen. Viele Bauherren haben bereits für sich erkannt, dass die Installation einer PV-Anlage wichtig sei.

Werner Stieglitz sieht ein solches Ansinnen prinzipiell gut und viele Bauherren planen eine PV-Anlage bereits mit ein. Es muss aber deren Entscheidung bleiben und darf kein Zwang werden.

Für Harald Eisenbeiß ist die Installation einer PV-Anlage immer auch ein wirtschaftlicher Faktor. Diese ist bei schlechter Ausrichtung oder enger Bebauung nicht immer gegeben.

Michael Schlag erklärt abschließend, dass die Gemeinde die Planungshoheit habe und diese sinnvolle Festsetzungen erforderlich mache. Man muss die wenigen Bauherren davon überzeugen, nicht die Mehrheit, die dies bereits umsetzt.
Bei Stellplätzen weichen wir beispielsweise auch von den Vorschriften ab und zwingen die Bauherren zu mehr Stellplätzen.

Beschlussvorschlag

Bei der Aufstellung und Änderung von Bebauungsplanen und städtebaulichen Satzungen nach § 34 und § 35 BauGB, sowie beim Verkauf von gemeindlichen Grundstücken und beim Abschluss städtebaulicher Verträge soll grundsätzlich für Neubauten festgesetzt werden, dass die Dächer der Hauptgebäude mit Solaranlagen (Solarthermie- oder Photovoltaikanlagen) anteilig zu nutzen sind, sofern dies im konkreten Falle nicht aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen schwierig oder unzulässig ist.

Beschluss

Bei der Aufstellung und Änderung von Bebauungsplanen und städtebaulichen Satzungen nach § 34 und § 35 BauGB, sowie beim Verkauf von gemeindlichen Grundstücken und beim Abschluss städtebaulicher Verträge soll grundsätzlich für Neubauten festgesetzt werden, dass die Dächer der Hauptgebäude mit Solaranlagen (Solarthermie- oder Photovoltaikanlagen) anteilig zu nutzen sind, sofern dies im konkreten Falle nicht aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen schwierig oder unzulässig ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 8

Datenstand vom 06.12.2022 10:39 Uhr