Überwachung des ruhenden Verkehrs


Daten angezeigt aus Sitzung:  19. Marktgemeinderat, 13.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 19. Marktgemeinderat 13.05.2022 ö 8

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

In der Sitzung vom 17. Juli 2020 hat der Marktgemeinderat mehrheitlich beschlossen, im Gemeindegebiet keine Überwachung des ruhenden Verkehrs einzuführen. 
Das Parkverhalten ist nach wie vor von vielen Ordnungswidrigkeiten geprägt, Haltverbote oder bauliche Situationen werden missachtet und nicht ernst genommen.
Dieses Verhalten ist nicht nur in der Hauptstraße, sondern in vielen Straßen im Kernort Markt Erlbach zu beobachten.
Nachfolgend sind einige Beispiele aufgelistet:
- Missachtung von absoluten Haltverboten, die aufgrund von Baumaßnahmen oder Veranstaltungen angeordnet werden
- Missachtung des absoluten Haltverbots im Zennhäuser Weg im Bereich der Schule sowie „wildes Parken“ rund um die Rangauhalle und das Rangaubad
- Parken entgegen der Fahrtrichtung sowie auf dem Gehweg (außerhalb der markierten Flächen) in der Neuen Straße
- Missachtung des Parkverbots in Kreuzungs- und Einmündungsbereichen, insbesondere in den Wohngebieten
- Missachtung des Parkverbots vor Grundstückszufahrten
- Widerrechtliches Parken auf den Behindertenparkplätzen sowie den Parkplätzen für E-Fahrzeuge in der Hauptstraße
- Missachtung der Parkregelung in der Hauptstraße 
Hier ist folgendes anzumerken: Das Halten ist in der gesamten Hauptstraße auch außerhalb der dafür vorgesehenen Flächen erlaubt, wodurch ein Einkauf beim Bäcker, sowie Erledigungen in der Bank oder bei der Postagentur in der Regel problemlos möglich sind. Beeinträchtigungen und Parkverstöße stellen insbesondere „dauerparkende“ Anwohner sowie Fahrzeuge dar, die sich längerfristig in der näheren Umgebung aufhalten.

Mit E-Mail vom 29. März 2022 hat Frau Elisabeth Mörlein, wohnhaft in der Hauptstraße, einen Antrag auf Überwachung des ruhenden Verkehrs gestellt. 

Aus Sicht der Verwaltung sollte sich der Marktgemeinderat daher noch einmal ernsthaft mit der Thematik befassen, ob es nicht doch sinnvoll wäre, neben der Überwachung des fließenden Verkehrs auch den ruhenden Verkehr, sprich Halt- und Parkverstöße, zu überwachen.
Die Verwaltung hat sich ein aktualisiertes Angebot von der ESD Dienstleistungsgruppe aus Mühldorf am Inn erstellen lassen. Wie bereits in der Sitzung am 17. Juli 2020 berichtet ist ESD seit Jahren ein zuverlässiger Kooperationspartner der gGKVS (gemeinnützige Gesellschaft für Kriminalprävention und Verkehrssicherheit mbH), die in Markt Erlbach bereits den fließenden Verkehr überwacht. Die ESD GmbH führt die Überwachung im Außendienst durch, die gGKVS übernimmt die Aufgaben des Innendienstes (Schriftverkehr, Bußgeldbescheide usw.).

Wichtig: Die Einsatzzeiten sowie die Einsatzorte des Außendienstes werden von uns festgelegt. Hier gibt es keine Beschränkungen.

Die Kosten für den Markt Markt Erlbach belaufen sich auf 36,89 Euro brutto pro Stunde für den Mitarbeiter im Außendienst, einer monatlichen Anfahrtspauschale von 83,30 Euro brutto pro Monat sowie einer Pauschale für die Datenerfassungsgeräte von 113,05 Euro brutto pro Monat.
Bei einem Stundenumfang von 20 Einsatzstunden/Monat würden sich die Kosten auf 934,15 Euro brutto im Monat belaufen. 

Zusätzlich wird eine einmalige Einrichtungspauschale in Höhe von 595,00 Euro brutto erhoben.

Im Vergleich hierzu sind nachfolgend einige Tatbestände aus dem aktuellen Bußgeldkatalog aufgelistet:

Tatbestand
Bußgeld
Parken auf dem Gehweg
55,00 €
Parken auf dem Gehweg länger als 1 Stunde oder mit Behinderung
70,00 €
Parken in zweiter Reihe
55,00 €
Parken in zweiter Reihe länger als 15 Minuten
85,00 €
Parken auf einem Behindertenparkplatz ohne Ausweis
55,00 €
Parken auf einem Parkplatz an den Ladestationen
55,00 €

Bei einer Feststellung von 50 Verstößen im Monat (bei einer Einsatzzeit von 20 Stunden ist mit einer deutlich höheren Verstoßquote zu rechnen) werden Einnahmen in Höhe von 2.750 Euro generiert, wenn man den mildesten Tatbestand zugrunde legt. Dadurch können die Ausgaben für den Außen- und Innendienst hinreichend finanziert werden. 

Dr. Birgit Kreß erklärt, dass die Fahrzeuge immer rücksichtsloser parken und dadurch die Verkehrssicherheit der Fußgänger gefährdet ist. Diese müssen besser geschützt werden. Ein Großteil der Falschparker sind dabei Bürger aus Markt Erlbach. 

Sebastian Gaukler erläutert noch einmal kurz die rechtliche Situation in der Hauptstraße, betont aber, dass der Verkehr auch an anderen Örtlichkeiten überwacht werden muss.

Volker Rudolph schlägt hierfür den Bereich rund um die Schule, das Rangaubad und die Rangauhalle vor. Eine Diskussion über fehlende Parkplätze hält er für unangemessen, es geht rein um die Einhaltung von Gesetzen.

Christina Meth ist erzürnt darüber, dass es in der Hauptstraße zu wenig Parkplätze gibt. Man darf sich im Nachgang diesen Fehler durchaus eingestehen. Wir würden die heutige Diskussion ohne die Sanierung nicht führen.

Dr. Birgit Kreß widerspricht diesen Ausführungen vehement und stellt klar, dass sämtliche Ausführungen und Planungen der jeweilige Marktgemeinderat beschlossen hat. Die Schaffung von Parkplätzen hatte dabei keine hohe Priorität, auch nicht im Rahmen der Bürgerbeteiligung.

Wolfgang Stotz erinnert daran, dass kein Hauseigentümer das Recht auf einen Parkplatz direkt vor seinem Haus hat. Die Hauptstraße muss vielfältig sein und nicht nur aus parkenden Fahrzeugen bestehen.

Klaus Adelhardt vertritt die Auffassung, dass mehr Parkplätze gut gewesen wären, denn Leben in die Hauptstraße bringen wir nicht durch Fußgänger, sondern durch Fahrzeuge. Vielleicht wäre auch die Einführung von Parkgebühren ein Lösungsansatz.

Rudolf Born bemängelt, dass trotz freier Parkplätze oftmals falsch geparkt wird, vor Grundstückszufahrten geparkt wird oder das Fahrzeug widerrechtlich auf Parkplätzen für eine andere Nutzung (Ladesäule, Behindertenparkplatz) abgestellt wird. Bei einer Entscheidung gegen die Überwachung wird billigend in Kauf genommen, dass Verstöße begangen werden.

Anna Wachtler sieht die Überwachung als erzieherische Maßnahme, denn aktuell habe man das Gefühl, dass bei uns überall geparkt werden darf. 

Werner Stieglitz bemängelt, dass ein Beschluss aus 2020 zu einer Nachmarkierung von Parkplätzen sowie zu einer zusätzlichen Beschilderung für den Parkplatz in der Kirchgasse noch nicht umgesetzt wurde. Die Überwachung in Wohngebieten sieht er als problematisch an. Auf Nachfrage, warum die Überwachung des ruhenden Verkehrs in Diespeck wieder eingestellt wurde, erklärt Sebastian Gaukler, dass die Verwarnungen auf Wunsch der Verwaltung oftmals wieder zurückgenommen wurden und daher eine Überwachung sinnlos wurde.

Rudolf Meth und Heinz Schweigert sprechen sich dafür aus, einen Versuch zu starten und den Verkehr zu überwachen.

Helmut Huthöfer bittet die Verwaltung um eine gute Kommunikation sowie eine breit gefächerte Öffentlichkeitsarbeit vor Beginn der Überwachung.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat beschließt, die Überwachung des ruhenden Verkehrs einzuführen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, die Überwachung des ruhenden Verkehrs einzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 4

Datenstand vom 06.12.2022 10:39 Uhr