Neubau der Tagespflege - Vermietung von Stellplatzflächen


Daten angezeigt aus Sitzung:  19. Marktgemeinderat, 13.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 19. Marktgemeinderat 13.05.2022 ö 9

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Das Büro Wirsching und Madinger bereitet aktuell den Bauantrag für den Neubau der Tagespflege an der Hauptstraße vor. Laut Berechnung des Büros werden für die Tagespflege und die weiteren in dem Haus untergebrachten Einrichtungen rein rechnerisch insgesamt sieben Stellplätze benötigt, um die Vorgaben der Garagen- und Stellplatzverordnung zu erfüllen.
Wegen der verhältnismäßig geringen Größe des Grundstückes können jedoch nur drei Stellplätze auf der Fläche selbst untergebracht werden. Daher hat der Investor die Marktgemeinde darum gebeten, dass er die weiteren benötigten Stellplätze entweder ablösen oder auf andere Art nachweisen darf.

Eine Stellplatzablöse ist aktuell nicht möglich, da die Marktgemeinde hierfür eine Stellplatzablösesatzung benötigen würde, die es aktuell aber nicht gibt.
Daher bleibt nur die Möglichkeit, die Stellplätze an anderer Stelle nachzuweisen.
Im vorliegen Fall wäre es möglich, für die Tagespflege Stellplatzfläche langfristig zu vermieten, um den rechnerischen Nachweis für die Baugenehmigung führen zu können. Hierfür würde sich beispielsweise der aufgeschotterte Streifen nördlich der Neuen Straße anbieten, der sich gegenüber der Einfahrt Zennhäuser Weg befindet.
Diese Fläche wurde im Vorfeld der Hauptstraßensanierung angelegt, um während der Bauphase Ausweichstellplätze für die Anlieger der Hauptstraße anbieten zu können. Die geschotterten Flächen sind nicht öffentlich gewidmet und es wurden auch keine öffentlichen Fördergelder für die Anlage dieser Flächen aufgewendet, so dass eine Vermietung möglich ist.

Die Verwaltung schlägt daher vor, dass eine ca. 60 m² große Fläche (siehe Anlage) als Stellplatzfläche für Tagespflege langfristig vermietet wird. Die von der Marktgemeinde aufgewendeten Herstellungskosten für die Schotterfläche (ca. 2.000 € brutto) sollten dabei als Einmalzahlung von dem Mieter verlangt werden.

Georg Zeilinger kann nicht erkennen, warum der Markt für ein privates Bauvorhaben Parkplätze zur Verfügung stellen sollte. Aus seiner Sicht handelt es sich hier um ein Versäumnis des Antragstellers oder um bewusstes Handeln. Er bittet darum, bei der Einreichung des Bauantrags auf die Schaffung von Stellplätzen hinzuwiesen.
Michael Schlag erklärt hierzu, dass das Grundstück keine entsprechenden Flächen für Parkplätze bietet.

Rudolf Born stimmt Georg Zeilinger dahingehend zu, dass bereits bei der Planung auf die erforderliche Anzahl an Stellplätzen hätte gedacht werden müssen.

Nachdem die Faktenlage hinreichend bekannt ist stellt Volker Rudolph einen Antrag nach 
§§ 28 Abs. 5 und 29 Abs. 1 der Geschäftsordnung auf „Schluss der Beratung“. 
Der Antrag wird mit 16:4 Stimmen angenommen, so dass es sofort zur Abstimmung kommt.

Beschlussvorschlag

1. Aus dem Flst. 232/2, Gemarkung Markt Erlbach, wird eine ca. 60 m² große Fläche, nördlich der Neuen Straße (gegenüber der Einmündung Zennhäuser Weg) als Stellplatzfläche für die Tagespflege langfristig vermietet. Die jährliche Miete beträgt 1 €/m²
Die von der Marktgemeinde aufgewendeten Herstellungskosten in Höhe von 2.000 € für das Aufschottern der Fläche sollen von dem Mieter in Form einer Einmalzahlung erstattet werden. 
3. Die erste Bürgermeisterin wird beauftragt den entsprechenden Mietvertrag zu unterzeichnen.

Beschluss 1

Aus dem Flst. 232/2, Gemarkung Markt Erlbach, wird eine ca. 60 m² große Fläche, nördlich der Neuen Straße (gegenüber der Einmündung Zennhäuser Weg) als Stellplatzfläche für die Tagespflege langfristig vermietet. Die von der Marktgemeinde aufgewendeten Herstellungskosten in Höhe von 2.000 € für das Aufschottern der Fläche sollen von dem Mieter in Form einer Einmalzahlung erstattet werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 2

Beschluss 2

Die jährliche Miete beträgt 1 €/m².

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 7

Beschluss 3

Die erste Bürgermeisterin wird beauftragt den entsprechenden Mietvertrag zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 2

Datenstand vom 06.12.2022 10:39 Uhr