Bauantrag für die Tagespflege, betreutes Wohnen und Eltern-Kind-Haus auf den Anwesen Hauptstraße 57/59


Daten angezeigt aus Sitzung:  20. Marktgemeinderat, 24.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 20. Marktgemeinderat 24.06.2022 ö 8

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Zum Umbau der Anwesen Hauptstraße 57 und 59 wurde inzwischen der Bauantrag eingereicht. Der Bauantrag sieht eine Sanierung des Anwesens Hauptstraße 57 (mit erdgeschossigem Anbau), den Abbruch und die Neuerrichtung des Anwesens Hauptstraße 59 und den Neubau eines Zwischenbaus für Fahrstuhl und Treppe vor. Der entsprechende Lageplan des Vorhabens liegt in der Anlage bei.

Das Bauvorhaben befindet sich im sogenannten unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB in einem Bereich ohne Bebauungsplan. Gemäß § 34 BauGB ist das Vorhaben dort zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Die nähere Umgebung ist als sogenanntes Mischgebiet einzuschätzen. In einem Mischgebiet sind neben Wohngebäuden, Geschäfts- und Bürogebäuden unter anderem auch Anlagen und Verwaltungen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke allgemein zulässig.
Das hier beantragte Vorhaben ist als Anlage für soziale und gesundheitliche Zwecke einzuschätzen und damit hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung in diesem Bereich zulässig. 
Hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung fügt sich das Vorhaben auch in die nähere Umgebung ein (Anzahl Vollgeschosse, Gebäudehöhe, Bebauungsdichte…) und die Erschließung ist gesichert.
Aus diesem Grund ist das Bauvorhaben planungsrechtlich zulässig.

Das Vorhaben befindet sich zudem auch im denkmalgeschützten Ensemblebereich und der Abbruch und Neubau des Anwesens Hauptstraße 59 und auch der Umbau des Anwesens Hauptstraße 57 bedürfen daher einer denkmalrechtlichen Erlaubnis. Hierzu haben im Vorfeld bereits diverse Gespräche mit dem Landesamt für Denkmalpflege stattgefunden. Die nun vorgelegte Variante wurde auch von der Denkmalpflege befürwortet.

Dr. Birgit Kreß erläutert kurz die Baupläne, bevor es zur Beschlussfassung kommt.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag für die Tagespflege, betreutes Wohnen und Eltern-Kind-Haus auf den Anwesen Hauptstraße 57/59 nach § 36 BauGB wird erteilt und auch die erforderliche denkmalrechtliche Erlaubnis kann erteilt werden.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag für die Tagespflege, betreutes Wohnen und Eltern-Kind-Haus auf den Anwesen Hauptstraße 57/59 nach § 36 BauGB wird erteilt und auch die erforderliche denkmalrechtliche Erlaubnis kann erteilt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.07.2022 15:58 Uhr