Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes im Bereich Zennhäuser Weg


Daten angezeigt aus Sitzung:  23. Marktgemeinderat, 04.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 23. Marktgemeinderat 04.11.2022 ö 3

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Firma Wust-Wind- und Sonne möchte gerne einen neuen Firmensitz errichten und hat dazu das Anwesen Zennhäuser Weg 12 (ehemals Firma Biermann) erworben und die Gebäude darauf abgebrochen. 
Die Firma hat inzwischen ein Bebauungskonzept erarbeitet, das neben dem Firmengebäude am Zennhäuser Weg im hinteren Teil des Grundstückes den Bau von Mehrfamilienwohnhäusern vorsieht. Da es in Markt Erlbach einen Mangel an Mietwohnraum gibt, wäre das aus Sicht der Verwaltung eine echte Bereicherung und eine sehr gute Nachnutzung des ehemaligen Firmengeländes. 

Nach Aussage des Landratsamtes muss für das geplante Vorhaben aber ein Bebauungsplan erstellt werden. Die vorgesehene Art der baulichen Nutzung (Verwaltungs-/Bürogebäude und Wohngebäude) fügt sich zwar in die Eigenart der näheren Umgebung ein, aber wegen der geplanten Geschossflächen und der Firsthöhe ist eine Überplanung erforderlich. 
Die Firma Wust- Wind- und Sonne hat daher die Aufstellung eines entsprechenden Bebauungsplanes beantragt, um mit ihrem Vorhaben voranzukommen.

Die Verwaltung befürwortet die Aufstellung eines Bebauungsplanes, da es die Planung ermöglicht, die mit dem Vorhaben verbundenen Auswirkungen auf die Nachbarschaft genauer zu beleuchten und darauf planerisch zu reagieren. Insbesondere die Nachbarschaft zur Firma Adelhardt muss bei der Planung von Wohngebäuden neben dem Firmengelände mit einem Lärmschutzgutachten geprüft werden, um zu gewährleisten, dass die Firma auf der einen Seite nicht eingeschränkt wird und die neuen Bewohner der Häuser auf der anderen Seite keinen unzumutbaren Immissionen ausgesetzt werden.

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens können außerdem auch Fragen der Gestaltung der Erschließung und des Brandschutzes geklärt werden.
Die mit der Planung und Erschließung verbundenen Kosten können im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages weitergegeben werden.

Nadine und Stefan Paulus stellen in der Sitzung den ersten Entwurf ihrer Planungen vor. In einem ersten Bauabschnitt soll primär eine Firmenzentrale mit 50 Arbeitsplätzen einschließlich einer Steuerkanzlei entstehen, in einem zweiten Bauabschnitt ein oder mehrere Wohngebäude im rückwärtigen Teil des Areals.

Beschlussvorschlag

1. Für die Flurstücke 372 und 372/1, Gemarkung Markt Erlbach, wird ein Bebauungsplan zur Ausweisung eines Mischgebietes im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt. Auf die Erstellung eines Umweltberichtes wird verzichtet.
2. In Rücksprache mit der Verwaltung soll ein Bebauungsplanentwurf erarbeitet und zur Entscheidung über die Durchführung der Offenlage vorgelegt werden.
3. Zur Übernahme der mit der Planung verbundenen Kosten soll ein städtebaulicher Vertrag mit den Grundstückseigentümern geschlossen werden. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt den Vertrag zu unterzeichnen.

Beschluss

1. Für die Flurstücke 372 und 372/1, Gemarkung Markt Erlbach, wird ein Bebauungsplan zur Ausweisung eines Mischgebietes im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt. Auf die Erstellung eines Umweltberichtes wird verzichtet.
2. In Rücksprache mit der Verwaltung soll ein Bebauungsplanentwurf erarbeitet und zur Entscheidung über die Durchführung der Offenlage vorgelegt werden.
3. Zur Übernahme der mit der Planung verbundenen Kosten soll ein städtebaulicher Vertrag mit den Grundstückseigentümern geschlossen werden. Die erste Bürgermeisterin wird ermächtigt den Vertrag zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.02.2023 10:31 Uhr