Bebauungsplan Nr. 36 "Solarpark Rimbach" und 13. Änderung des Flächennutzungsplanes - Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung, Änderung des Geltungsbereiches und Wiederholung der frühzeitigen Beteiligung
Daten angezeigt aus Sitzung:
24. Marktgemeinderat, 09.12.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Rechtliche Würdigung
Die frühzeitige Beteiligung zu den oben genannten Bauleitplänen hat inzwischen stattgefunden. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung hat einer der Anlieger eine Rechtsanwaltskanzlei mit einer Stellungnahme zu dem Verfahren beauftragt, da er mit dem Standort der Anlage so nah an der Siedlung nicht einverstanden war.
Der Anlieger und der Grundstückseigentümer der Solarfläche haben sich auf Anraten der Verwaltung inzwischen auf einen Kompromiss in dieser Sache geeinigt. Dieser sieht eine nochmalige Verschiebung der Anlage in den Bereich östlich der Kreisstraße NEA 24 vor und ein Abrücken von der Ortsgrenze von Rimbach um ca. 200 m. Hierdurch können die Bedenken des Anliegers ausgeräumt werden.
Aufgrund dieser Verschiebung muss jedoch erneut ein geänderter Aufstellungsbeschluss gefasst und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wiederholt werden.
Beschlussvorschlag
Der Geltungsbereich der Planung wird auf das Flst. 660, Gemarkung Klausaurach, verlegt. Mit der entsprechend der Abwägung angepassten Planung sollen erneut die frühzeitigen Beteiligungen nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB durchgeführt werden.
Beschluss
Der Geltungsbereich der Planung wird auf das Flst. 660, Gemarkung Klausaurach, verlegt. Mit der entsprechend der Abwägung angepassten Planung sollen erneut die frühzeitigen Beteiligungen nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB durchgeführt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 3
Datenstand vom 08.02.2023 11:06 Uhr