Ergebnis der Eigentümerbefragung zur Flächenmanagementdatenbank (Baulückenkataster)


Daten angezeigt aus Sitzung:  25. Marktgemeinderat, 03.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Erlbach) 25. Marktgemeinderat 03.02.2023 ö 9

Sachverhalt/Rechtliche Würdigung

Die Verwaltung hat im November die Eigentümer der unbebauten Baugrundstücke und der leerstehenden Immobilien im Gemeindegebiet angeschrieben, um abzufragen, welche Eigentümer zu einem Verkauf bereit wären, welche selbst bauen oder sanieren möchten und welche Eigentümer eine konkrete Beratung durch die Gemeinde wünschen. 
Um eine Innenentwicklung zu forcieren und um Flächenverbrauch zu vermeiden, ist dies unerlässlich und wird auch vom Gesetzgeber vorgeschrieben, wenn die Gemeinde die Ausweisung größerer Wohnbauflächen plant.

In diesem Rahmen wurden die Eigentümer von 87 unbebauten Baugrundstücken und 29 leerstehenden Immobilien angeschrieben.
Die abgefragten Baulücken umfassen eine Fläche von ca. 9,6 ha und sind damit etwa so groß wie die Bauflächen, die im Baugebiet „Am Bäckerholz“ geplant sind. Wenn alle diese Eigentümer ihre Flächen für eine Bebauung zur Verfügung stellen würden, dann wäre theoretisch kein Baugebiet erforderlich.

Die Realität ist aber leider sehr ernüchternd. Die Eigentümer Abfrage ergab folgendes Ergebnis:
Baulücken:         
Von 87 angeschriebenen Eigentümern haben sich insgesamt 43 zurückgemeldet. Das entspricht einer Rückmeldequote von ca. 50 %. Das ist etwas mehr, als bei solchen Umfragen sonst üblich.

Keiner der Eigentümer war zu einem Verkauf bereit. Ein Eigentümer wäre zu einem Tausch bereit, vier der Eigentümer denken langfristig über eine Bebauung nach und drei wünschen eine Beratung durch die Gemeinde.

Leerstände:
Von den 29 angeschriebenen Eigentümern haben sich insgesamt 11 zurückgemeldet. Die Rückmeldequote beträgt damit ca. 38 %. Das ist etwas weniger als im Durchschnitt üblich. Von diesen Eigentümern wären fünf zu einem Verkauf der Immobilie bereit. Zwei würden die Immobilie tauschen und zwei wünschen eine Beratung.

Da der im Grundgesetz verbriefte Schutz des Eigentums ein sehr hohes Gewicht hat und der Gesetzgeber den Gemeinden keine praktikablen Instrumente gegeben hat, um Baulücken tatsächlich zu aktivieren, ist es leider ohne Belang, dass es im Gemeindegebiet so viele Baulandpotenziale im Bestand gibt. Denn diese können kurz- bis mittelfristig nicht in Anspruch genommen werden und die wenigen leerstehenden Immobilien, die erworben werden könnten, genügen nicht, um den Bedarf zu decken. Daher ist die Ausweisung neuer Baugebietsflächen unter den aktuellen gesetzlichen Gegebenheiten alternativlos.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Datenstand vom 08.03.2023 08:37 Uhr